Salzburg

GSWB: Auflösung des Vertrags mit Geschäftsführung und Beschlüsse des Aufsichtsrats

Nach einer kürzlich abgehaltenen Aufsichtsratssitzung der GSWB in Salzburg wurde beschlossen, den Vertrag mit der aktuellen Geschäftsführung vorzeitig zu beenden. Die oberste Priorität des Unternehmens besteht darin, alle Vorwürfe vollständig aufzuklären und das Vertrauen der Öffentlichkeit, Kunden und Mitarbeiter wiederherzustellen. Der Aufsichtsrat stellt klar, dass den Mitarbeitern keine Schuld an möglichen Kommunikations- oder Managementfehlern anzulasten ist.

Mit dem Ziel, weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, hat der Aufsichtsrat folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Der Geschäftsführer wurde beauftragt, alle offenen Tickets zu analysieren und innerhalb von 21 Tagen Kontakt mit den Betroffenen aufzunehmen. Gegebenenfalls sollen Mängel behoben werden, und in der nächsten Aufsichtsratssitzung am 20. März 2024 soll darüber schriftlich Bericht erstattet werden.

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  2. Der Geschäftsführer wurde beauftragt, unverzüglich Kontakt zu den Unternehmen BDO, KPMG und Deloitte aufzunehmen, um Angebote für eine Analyse des Beschwerdemanagements der Hausverwaltung einzuholen. Dabei soll der Revisionsverband, dem die GSWB angehört, nach Möglichkeit einbezogen werden.

  3. Der Geschäftsführer und der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurden beauftragt, den Revisionsverband um eine außerordentliche Prüfung zu den Themen des fertigen Kontrollamtsberichts zu bitten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in einer Sitzung des Aufsichtsrats unter Beteiligung des Revisionsverbandes und des Kontrollamts erörtert werden.

  4. Der Antrag, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Möglichkeit zu geben, den Rohbericht des Kontrollamts in einer gemeinsamen mündlichen Erörterung mit der Geschäftsführung einzusehen, wurde angenommen.

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  5. Der Geschäftsführer wurde beauftragt, bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung die interne und externe Kommunikationsstrategie neu zu gestalten, wobei die Gebote der Wirtschaftlichkeit gemäß §23 Abs. 1 WGG zu beachten sind.

  6. Der Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Abberufung des Geschäftsführers“ wurde mehrheitlich angenommen.

Der Aufsichtsrat hat außerdem das Landesmedienzentrum und das Informationszentrum der Stadt gebeten, diese Beschlüsse in voller Transparenz zu kommunizieren.

Es bleibt festzuhalten, dass die bereits erteilte Weisung der Gesellschafter an die Geschäftsführung bestehen bleibt. Alle Mängel müssen demnach umfassend und zeitnah behoben werden, und eine externe Organisationsanalyse muss von der Geschäftsführung eingeleitet werden.

Für weitere Informationen über die Weisungen der Gesellschafter an die GSWB können Sie die Webseite der Salzburger Landesregierung besuchen.



Quelle: Land Salzburg

Quelle/Referenz
service.salzburg.gv.at

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