Salzburg

Beschlagnahme von Fahrzeugen: Salzburg fordert weitere Maßnahmen im Kampf gegen extreme Raser

Der 1. März 2024 markiert einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen extreme Raser in Österreich. Auf Initiative von Salzburg hin können ab diesem Datum Fahrzeuge in Extremfällen bundesweit beschlagnahmt werden. Dies ist eine von vielen Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden. Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll betont jedoch, dass noch weitere notwendige Schritte folgen müssen, um das Problem einzudämmen. Insbesondere fordert er eine Erhöhung der Mindeststrafen für Raser.

Die Mindeststrafen für Raser wurden in den letzten Jahren nicht in gleichem Maße wie die Höchststrafen angehoben. Dies möchte Schnöll ändern, da er der Meinung ist, dass die aktuelle Gesetzeslage zu lasch ist. Insbesondere möchte er höhere Mindeststrafen für extreme Raser, die Menschenleben gefährden und bewusst Tote in Kauf nehmen. Er spricht sich für folgende Mindeststrafen aus: 800 Euro für 40 Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit, 1.000 Euro für 50 Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit, 1.500 Euro für 60 Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit und 2.000 Euro für 70 Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit.

Auch Bürgermeister-Stellvertreter Florian Kreibich unterstützt die Forderungen nach strengeren Maßnahmen gegen Raser. Insbesondere in der Stadt Salzburg ist das Problem von extremen Rasern und illegalen Straßenrennen vorhanden. Kreibich fordert daher die Einführung eines einheitlichen Bundesverwaltungsstrafregisters, um die Verfolgung von Wiederholungstätern zu erleichtern.

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Die Beschlagnahme der Fahrzeuge von extremen Rasern ist ab dem 1. März möglich. Voraussetzung dafür ist eine Tempolimit-Überschreitung von mehr als 60 Kilometer pro Stunde im Ortsgebiet oder von mehr als 70 Kilometer pro Stunde außerhalb von Ortsgebieten. Zudem muss es in den letzten vier Jahren bereits einen Führerscheinentzug gegeben haben. Bei Überschreitungen von 80 und 90 Kilometer pro Stunde wird das Fahrzeug auch ohne Wiederholungstat beschlagnahmt. Es ist jedoch erforderlich, dass der Lenker gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Elmar Stadler, Referatsleiter Verkehrsrecht beim Land Salzburg, erläutert die Beschlagnahme weiter. Es gibt zwei Szenarien: Wenn der Lenker an Ort und Stelle gestellt wird, kann eine vorläufige Beschlagnahme ausgesprochen werden. Das Fahrzeug wird dann bei geeigneten Unternehmen untergestellt, während die Behörde weiterermittelt. Ist der Lenker gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeugs, wird dieses endgültig beschlagnahmt und kann schließlich versteigert werden. Wenn ein Lenker, der auch Eigentümer ist, automatisch geblitzt wird, erfolgt die Beschlagnahme im Nachhinein.

Selbst wenn der Lenker nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, hat extremes Rasen Konsequenzen. Die Behörde kann ein Lenkverbot für das spezifische Fahrzeug aussprechen. Der Zulassungsbesitzer wird darüber informiert und wird auch bestraft, wenn er zulässt, dass das Verbot nicht eingehalten wird.

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Im Laufe der Jahre wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um gegen extreme Raserei vorzugehen. Dazu gehören ein erhöhter Strafrahmen von bis zu 7.500 Euro, eine doppelte Entzugsdauer des Führerscheins, ein erhöhter Beobachtungszeitraum bei wiederholten Übertretungen, bis zu sechs Monaten Führerscheinentzug bei illegalen Straßenrennen und eine Straferhöhung für zu schnelles Fahren. Ab dem 1. März 2024 wird die Beschlagnahme von Fahrzeugen bei extremer Raserei und bei Wiederholungstätern möglich sein.

Es ist zu beachten, dass die hier vorgestellten Informationen aus einer Pressemitteilung stammen und daher sorgfältig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.

Tabelle: Forderungen für Mindeststrafen von extremem Rasen:

Überschreitung des Tempolimits Mindeststrafe
40 km/h 800 Euro
50 km/h 1.000 Euro
60 km/h 1.500 Euro
70 km/h 2.000 Euro


Quelle: Land Salzburg

Quelle/Referenz
service.salzburg.gv.at

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