Im Bereich des Hieflertunnels kam es kürzlich zu einer Reihe von alkoholbedingten Verkehrsdelikten, die die Polizei alarmierten. Ein 64-jähriger Autofahrer rammte in Bischofshofen eine Verkehrsinsel und flüchtete anschließend in eine Fußgängerzone, ließ sein Fahrzeug mit einem platten Reifen stehen und wurde schließlich in einem Lokal entdeckt. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm beeindruckende 1,8 Promille. Ein anderer Vorfall ereignete sich in Radstadt, wo ein 29-jähriger Fahrer beim Überholen ins Schleudern geriet; sein Alkoholewert lag ebenfalls über einem Promille, jedoch blieb er unverletzt. Besonders besorgniserregend war die Erhöhung der Kontrollen in Salzburg, wo gleich drei weitere Fahrer mit über einem Promille ihren Führerschein abgeben mussten, wie ORF Salzburg berichtete.
Alkoholtests und ihre Folgen
Die Polizei hat das Recht, während jeder Verkehrskontrolle einen Alkoholtest durchzuführen, sei es durch ein Vortestgerät oder durch einen genaueren Alkomat. Dieser Test kann ohne vorherigen Verdacht angeordnet werden und selbst Fußgänger können kontrolliert werden, sollte der Verdacht auf eine Alkoholisierung bestehen. Ein wichtiges Detail ist, dass eine Weigerung, den Vortest zu machen, keine Strafe nach sich zieht, jedoch automatisch ein Alkomattest erfolgen muss, wenn der Verdacht besteht, dass der Fahrer alkoholisiert ist. Und die Folgen können drastisch sein: Eine Verweigerung ohne medizinischen Grund führt zur Annahme eines Promillewertes von 1,6 und kann mit hohen Geldstrafen sowie einem Führerscheinentzug bestraft werden, wie Führerscheinweg berichtete. Ein Durchatmen vor einem Alkotest kann entscheidend sein, denn es liegt in der Verantwortung der Fahrer, sich nicht gegen die Anweisungen der Polizei zu stellen.
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