Am Donnerstag kam es am Landesgericht zu einem Polizeieinsatz während eines Gerichtsprozesses gegen zwei Ladendiebinnen. Ein Zuhörer verhielt sich aggressiv, was die Richterin dazu zwang, die Polizei zu rufen. Zwei Streifen mit insgesamt vier Polizisten wurden gerufen, um die Situation vor dem Gerichtssaal zu beruhigen. Die beiden Ladendiebinnen, eine Österreicherin und eine Rumänin, sollen Kleidung im Wert von 3.200 Euro in einem Einkaufszentrum gestohlen haben, wobei sie das Diebesgut unter einem Kleinkind in einem gestohlenen Kinderwagen versteckten und anschließend von Ladendetektiven erwischt wurden.
Der Ehemann einer der Angeklagten sorgte für Unruhe im Gerichtssaal, indem er die Übersetzung von Rumänisch ins Deutsche kritisierte und die Verhandlung mit Zwischenrufen störte. Er wurde des Saales verwiesen, setzte sein störendes Verhalten im Gang des Gerichtsgebäudes fort, was dazu führte, dass sich die Ladendetektive, die als Zeugen geladen waren, bedroht fühlten. Die Richterin entschied daraufhin, die Polizei hinzuzuziehen. Zwei Streifen umstellten den aufgebrachten Mann, der zunächst seine Unschuld beteuerte, letztendlich aber mit den Polizisten das Gerichtsgebäude verließ.
Nach der Aufregung wurden die Urteile verkündet: Das Verfahren gegen eine der Ladendiebinnen wurde gegen eine Geldbuße von 400 Euro eingestellt. Die andere, bereits mehrfach vorbestrafte Frau, erhielt eine 24-monatige Haftstrafe auf Bewährung als letzten Warnschuss. Die Richterin machte klar, dass bei einem erneuten Ladendiebstahl eine unbedingte Haftstrafe folgen würde. Beide Urteile sind rechtskräftig.