
In Österreich müssen zahlreiche Mütter mit erheblichen Rückforderungen des Arbeitsmarktservices (AMS) rechnen, die im Zusammenhang mit dem Bezug von Weiterbildungsgeld stehen. Eine betroffene Frau droht mit Rückzahlungen in Höhe von mehr als 30.000 Euro. In vielen Fällen sind diese Rückforderungen mit der Streichung des Wochengeldes verbunden, was die Situation für die betroffenen Mütter noch schwieriger macht. Das AMS bedauert zwar die daraus resultierenden Härtefälle, sieht sich jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden. Diese Rückforderungen wurden insbesondere aufgrund von in der Vergangenheit erteilten Genehmigungen für Weiterbildungen, die später jedoch zurückgezogen wurden, notwendig.
Wie Krone berichtet, haben rund 18 negative Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) in insgesamt 40 anhängigen Fällen dazu geführt, dass nur ein Verfahren zugunsten einer Mutter ausgegangen ist. Um die betroffenen Mütter zu unterstützen, berief Landtagspräsident Gottfried Waldhäusl eine Krisensitzung im Landhaus ein. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) hat inzwischen jeglichen rechtlichen Beistand eingestellt, da die Erfolgsaussichten der Klagen als gering eingeschätzt werden. Daher müssen die Mütter selbst das Risiko einer Klage gegen die Rückforderungen abwägen.
Erster Fall vor Gericht
Ein wegweisender Fall zum Thema Weiterbildungsgeld wurde am 21. November 2024 vor dem BVwG verhandelt. Die Klägerin, Tamara Moser, eine Krankenpflegerin aus Windigsteig, hatte während ihrer Bildungskarenz an Kursen eines privaten Instituts teilgenommen, die zunächst vom AMS genehmigt worden waren. Später wurden diese Genehmigungen jedoch rückwirkend aberkannt, was sie nun dazu zwingt, über 20.000 Euro zurückzuzahlen. Der Streitpunkt in diesem Fall bezieht sich auf die Seminarzeiten der besuchten Kurse, und eine Entscheidung des BVwG steht noch aus, wie Niederösterreichische Nachrichten berichtet.
Die situationelle Komplexität wird noch verstärkt durch die hohen Fortbildungskosten, die auch Auswirkungen auf die Kranken- und Pensionsversicherung der Betroffenen haben können. Rechtsanwalt Martin Nigischer warnt vor den hohen Kostenrisiken, die mit den Rückzahlungsverpflichtungen einhergehen, und empfiehlt, dass die Mütter sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Rechtslage und Fortbildungsvereinbarungen
Die rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Rückzahlungen bei Weiterbildungen sind ambivalent. Arbeitgeber können zwar eine Betriebsbindung für die Fortbildung verlangen, jedoch muss diese angemessen sein. Die Anwaltskanzlei weist darauf hin, dass die Rechtsprechung eine Faustformel bietet, nach der die Bindungsdauer an die Dauer der Fortbildung gebunden ist. So kann es bei Fortbildungen von bis zu einem Monat bis zu sechs Monate Betriebsbindung geben, während für Fortbildungen von zwei Monaten eine Bindung von bis zu zwölf Monaten vorgesehen werden kann. Streitigkeiten über die Angemessenheit der Bindungen sind häufig vor Gericht zu finden.
Insgesamt stehen die betroffenen Mütter vor einer schwierigen Situation, in der sie nicht nur die finanziellen Rückforderungen des AMS bewältigen müssen, sondern auch rechtliche Unsicherheiten in Kauf nehmen, die von der Gerichtsentscheidung abhängen. Die kommenden Urteile könnten richtungsweisend für ähnliche Fälle in der Zukunft sein.
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