In einer schockierenden Wendung der Ereignisse steht der Präsident des Nationalrates, Walter Rosenkranz von der FPÖ, unter Verdacht, Amtsmissbrauch begangen zu haben. Laut einem Bericht des Standard soll Rosenkranz über einen Zeitraum von zehn Tagen ein brisantes Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft zurückgehalten haben. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte am 20. November die Aufhebung der politischen Immunität von drei FPÖ-Abgeordneten beantragt, die im Verdacht stehen, bei einem Burschenschaftsbeerdigungsritus nationalsozialistische Lieder gesungen zu haben.
Die betroffenen Abgeordneten sind Norbert Nemeth, Harald Stefan und Martin Graf. Die jüdische österreichische HochschülerInnenvertretung brachte eine Anzeige gemäß dem Verbotsgesetz gegen die Parlamentarier ein, was zu den Ermittlungen führte. Diese übertragene Verantwortung wirft ernsthafte Fragen über die Integrität und die politischen Motive von Rosenkranz auf, der erst vor zwei Wochen in sein Amt eingezogen ist. Unklar bleibt, ob er als Beamter gilt und somit die rechtlichen Konsequenzen für den mutmaßlichen Amtsmissbrauch zu tragen hat. Jurist Bini Guttmann äußerte Bedenken über die Verwaltungspraktiken Rosenkranz’ und den möglichen Vorsatz, einen politischen Vorteil für die FPÖ in der Steiermark zu fördern, wie im Bericht von Heute festgehalten wird.
Als Rosenkranz schließlich am vergangenen Freitag das Schreiben von der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis nahm, war die Situation bereits eskaliert. Die Aufhebung der politischen Immunität war eine entscheidende Forderung, um rechtliche Schritte gegen die Abgeordneten einzuleiten, deren Handlungen die öffentliche Ordnung massiv in Frage stellen. Die Jüdische HochschülerInnenschaft forderte zudem eine zügige Klärung der Vorwürfe durch die Justiz, um die Rechtsstaatlichkeit in Österreich zu sichern.