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Revolutionärer Schutz: So hilft die Polizei gegen Gewalt in St. Veit!

In St. Veit wird die Polizei mithilfe präventiver Rechtsaufklärung immer aktiver im Kampf gegen Gewalt. Marianne Makoru, die erfahrene Dienststellenleiterin und Vorsitzende der Gewaltschutzbeauftragten, erklärt, dass es an jeder Polizeiinspektion in Österreich nun gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens einen Beamten als präventiven Rechtsaufklärer einzustellen. Makoru, die seit 1992 im Dienst ist, hat auch die Verantwortung, neue Angestellte auszubilden. Ein zentraler Aspekt ihrer Arbeit ist die Unterstützung von Opfern bei der rechtlichen Klärung ihrer Situation. “Um einen Erfolg zu haben, muss sich das Opfer bewusst sein, dass es mit uns zusammenarbeiten muss,” sagt Makoru. Oft scheuen sich Opfer jedoch davor, mit der Polizei zu sprechen, was die Einsatzmöglichkeiten der Beamten einschränkt. Daher ist es entscheidend, dass Betroffene wissen, wie wichtig ihre Kooperation ist, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Pflichten der Gefährder

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Polizeiarbeit ist die Begleitung der Gefährder. Wenn gegen sie ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, sind sie verpflichtet, an Beratungsgesprächen teilzunehmen, um künftige Straftaten zu vermeiden. „Diese Gesetze, wie das Annäherungsverbot, das besagt, dass sich der Gefährder nicht näher als 100 Meter dem Opfer nähern darf, sind essenziell“, erläutert Makoru. Die Polizei hat die Befugnis, Gefährder für bis zu zwei Wochen aus den Wohnräumen der Opfer zu entfernen, was den Grundsatz „Wer schlägt, der geht!“ rechtlich umsetzt. An jedem Polizeirevier gibt es bereits Beamte, die auf diese Themen spezialisiert sind, was die Prävention von Gewalt verstärkt.

Die Situation wird durch Berichte über psychische Erkrankungen bei straffälligen Personen noch komplexer. Laut einem aktuellen Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Haftanstalten stellt sich die Frage, ob die Bedingungen dort zur Verschärfung bestehender psychischer Probleme führen können. So wird angemerkt, dass Haftbedingungen das psychische Wohlbefinden der Betroffenen erheblich beeinträchtigen können. Diese Problematik wird angesichts der Fälle von Klaus Grabowski, dessen Geschichte von Gewalt und letztlich einer Tragödie geprägt ist, besonders deutlich. In diesen schweren Zeiten müssen die Bedürfnisse und Probleme beider Seiten, sowohl der Opfer als auch der Täter, umfassend betrachtet werden, um eine möglichst gerechte Lösung zu erreichen, wie auch im Bericht von Spiegel.de dargelegt wird.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Mord/Totschlag
Genauer Ort bekannt?
St. Veit, Österreich
Beste Referenz
meinbezirk.at
Weitere Quellen
spiegel.de

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