Am 17. Jänner 2026 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich eine wegweisende Entscheidung getroffen, die transidenten Personen ermöglicht, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ersatzlos zu streichen. Diese Entscheidung stellt einen Paradigmenwechsel dar, der der bisherigen Linie des Verwaltungsgerichtshofs widerspricht. Der VfGH leitet aus dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Achtung der individuellen Geschlechtsidentität ab und erklärt die starre binäre Zuordnung im Personenstandsrecht als unverhältnismäßig. Dieser Schritt erfolgt in einem europäischen rechtlichen Kontext, in dem Gerichte zunehmend in die Rechte von trans*- und nicht-binären Menschen eingreifen.

Der Bericht „Beneath the Surface“ des Athena-Forums analysiert diesen Wandel in der Rechtsprechung und stellt fest, dass dieser hauptsächlich durch Gerichte und nicht durch eine starre Gesetzgebung vorangetrieben wird. Nationale Höchstgerichte orientieren sich dabei an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese gerichtlichen Entscheidungen deuten darauf hin, dass Geschlechtseinträge als optional oder sogar entbehrlich angesehen werden. Langfristig strebt der VfGH, in Übereinstimmung mit den Yogyakarta-Prinzipien, die rechtliche Abschaffung von Geschlecht als Kategorie in amtlichen Registern an.

Implikationen der Entscheidung

Das aktuelle Urteil des VfGH wird als „vorläufiger Schlussstrich“ in einem langen Rechtsstreit hinsichtlich geschlechtlicher Identität in Österreich angesehen. Der ehemalige LGBT-Aktivist Kurt Krickler unterstreicht die zunehmende Bedeutung von rechtlichen und politischen Verschiebungen, die über die Gerichtsbarkeit und „Soft Law“ angestoßen werden. Gut vernetzte NGOs, die sogenannten „Big Five“ der LGBTIQ-Lobby, spielen eine entscheidende Rolle dabei, Empfehlungen auszuarbeiten und in Beratungsgremien aktiv zu sein.

In Anlehnung an die Entwicklungen in Österreich zeigt sich, dass die rechtliche Lage von trans* und nicht-binären Personen weltweit stark variiert. Laut den Informationen von LSVd hat sich der Umgang mit Geschlechtsidentität verändert: Während trans* und nicht-binäre Menschen historisch oft stigmatisiert wurden, erkennen immer mehr Staaten deren Rechte an. Trans* oder nicht-binär zu sein wird in der ICD-11 nicht mehr als Krankheit angesehen, was einen bedeutenden Fortschritt darstellt.

Gesetze zur Selbstbestimmung

In vielen Ländern wie Deutschland, wo das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) am 1. November 2024 in Kraft tritt, können betroffene Personen ihren Geschlechtseintrag und Namen nun ohne medizinische Nachweise ändern. Dieses Gesetz ersetzt das Transsexuellengesetz von 1980 und kommt den Bedürfnissen von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen entgegen. Die rechtliche Selbstbestimmung wird somit gestärkt, was ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung ist.

Das SBGG regelt, dass Änderungen durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgen können, ohne dass ein Gericht oder Sachverständigengutachten erforderlich ist. Diese Gesetzesänderung hat auch Auswirkungen auf die amtlichen Dokumente der betroffenen Personen, die entsprechend aktualisiert werden müssen. In Deutschland wird die Zahl der betroffenen Personen auf etwa 4.000 Fälle pro Jahr geschätzt, was die Bedeutung dieses Gesetzes unterstreicht.

Trotz dieser Fortschritte bleibt die Situation für trans* und nicht-binäre Menschen in vielen Teilen der Welt angespannt. Beispielsweise haben 15 Länder Gesetze, die trans* und nicht-binäre Personen kriminalisieren und schwere Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen bestehen fortwährend. Für eine umfassende Gleichstellung sind daher gesetzliche wie auch gesellschaftliche Veränderungen notwendig.

Der Weg zu einer gerechten Anerkennung und Förderung von Geschlechtervielfalt ist noch lang. Gleichzeitig zeigen sowohl die Entwicklungen in Österreich als auch international, dass der Rechtsrahmen immer mehr an die neuen gesellschaftlichen Realitäten angepasst wird. Hierbei spielen sowohl gerichtliche Entscheidungen als auch Gesetze zu Selbstbestimmung eine zentrale Rolle.

Für mehr Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in anderen Ländern, besuchen Sie die Seite von LSVd.

Für Details zum deutschen Selbstbestimmungsgesetz lesen Sie bitte die Ausführungen des BMFSFJ.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass rechtliche und gesellschaftliche Herausforderungen weiterhin bestehen, jedoch auch Fortschritte in der rechtlichen Anerkennung und dem Schutz von Geschlechtsidentität sichtbar werden. Diese Entwicklungen prägen die Zukunft für trans* und nicht-binäre Menschen in Österreich und über die Landesgrenzen hinaus.