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Regulierungs-Alarm: EU zieht Zügel an den Kryptomarkt an!

Am 30. Dezember 2024 tritt die neue „Markets in Crypto Assets Verordnung“ (MiCAR) der Europäischen Union in Kraft, die für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen weitreichende Folgen hat. Die Regulierung zielt darauf ab, den Schutz der Anleger zu verbessern und die Bekämpfung von Geldwäsche zu erleichtern. Laut exxpress.at ist die Zeit der unregulierten Kryptomärkte vorbei. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Österreich wird die Aufsicht über den Kryptomarkt übernehmen. Anbieter müssen nun strenge Auflagen erfüllen, die von ausreichenden Eigenmitteln bis hin zu transparenten Informationen über ihr Geschäftsmodell reichen.

Strengere Anforderungen für Krypto-Dienstleister

Die neuen Vorschriften erfordern unter anderem, dass Betreiber von Krypto-Plattformen Fit & Proper-Anforderungen erfüllen, die ihre Qualifikation und Integrität überprüfen. Des Weiteren müssen sie Whitepapers bereitstellen, die wichtige Informationen über Kryptowährungen klar und unmissverständlich darlegen, so die FMA. Anbieter, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden mit strengen Aufsichtmaßnahmen und möglichen Sanktionen rechnen müssen. Diese kurz gefassten Regelungen bringen nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch eine klare Rechtslage für Konsumenten mit sich, wie exkulpa.de berichtet.

Zusätzlich zur MiCAR tritt am 17. Januar der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft, der die IT-Sicherheit im Finanzsektor stärken soll. Krypto-Anbieter sind angehalten, umfassende Sicherheitskonzepte zur Abwehr von Cyberangriffen vorzulegen. Im Kontext der geltenden Regelungen spielt das Geldwäschegesetz (GwG) eine wichtige Rolle, da es Anforderungen an die Identifikation von Kunden und die Meldung verdächtiger Transaktionen festlegt, was den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen soll.

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Beste Referenz
exxpress.at
Weitere Quellen
exkulpa.de

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