Bei einer regierungskritischen Kundgebung in Wien, die am 30. November 2024 stattfand, kam es zu einem massiven Polizeieinsatz, der von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) als willkürlich und repressiv kritisiert wurde. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker äußerte sich dazu mit scharfer Kritik, indem er betonte, dass das Verbot der zwei angemeldeten Demonstrationen einen „Anschlag auf die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit“ darstelle. Er räumte ein, dass die FPÖ zwar nicht mit der Veranstaltung in Verbindung stünde, jedoch das Recht auf friedliche Versammlung von höchster Wichtigkeit in einer demokratischen Gesellschaft sei. Laut Hafenecker zeige die Polizei ein "fadenscheiniges Messen mit zweierlei Maß": Während an Adventsamstagen häufig andere Proteste in Wien erlaubt seien, sei den Regierungskritikern die Demonstration verwehrt geblieben, was die politische Handhabung in Österreich in Frage stelle.
Ungewöhnliches Vorgehen
Berichten zufolge kam es während der Veranstaltung, die vor dem Heldenplatz stattfand, zu Einkesselungen von Teilnehmern durch die Polizei. Hafenecker forderte eine umgehende Aufklärung und stellte infrage, ob die Einsatzkräfte im Auftrag ihrer Führung eine eskalierende Taktik angewendet hätten, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. "Unsere Polizisten leisten hervorragende Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung und dürfen nicht dazu missbraucht werden", sagte Hafenecker, der damit die Sorge um die Wahrung der Grundrechte der Bürger unterstrich.
Wie die Landespolizeidirektion Vorarlberg informiert, sind für öffentliche Versammlungen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, darunter die Anmeldungsfristen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Schwankend zwischen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und den Rechten auf freie Meinungsäußerung bleibt die Frage, wie diese Gesetze im Kontext von politisch sensiblen Anlässen umgesetzt werden. Die Ereignisse in Wien werfen Fragen über den Umgang der Behörden mit Protesten und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auf, insbesondere wenn die Inhalte der Versammlungen unbequeme Wahrheiten für die Regierenden darstellen.