Die österreichische Regierung hat im Rahmen der Präsentation eines Wohnpakets zur Ankurbelung der Bauwirtschaft angekündigt, den Ländern die Erhebung von Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben zu erleichtern. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien zur Begutachtung geschickt. Bis zum 3. April haben verschiedene Stellen und Organisationen die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, einen Kompetenzartikel in der Bundesverfassung anzupassen, um die Erhebung von öffentlichen Abgaben zur Vermeidung von Leerstand und Nichtnutzung von Wohnungen explizit den Ländern zu übertragen. Die ÖVP und die Grünen erhoffen sich durch höhere Leerstandsabgaben eine Steigerung des Wohnungsangebots auf dem Wohnungsmarkt. Die FPÖ und die NEOS zeigten sich allerdings bei einer ersten Debatte im Ausschuss skeptisch. Die Zustimmung der SPÖ wird für die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Koalition wohl notwendig sein.
Die weiteren Teile des Bau- und Wohnpakets sollen voraussichtlich im nächsten Finanzausschuss behandelt werden. Bereits vorliegende konkrete Gesetzesinitiativen betreffen unter anderem steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen und zusätzliche Budgetmittel für den „Wohnschirm“, der Zwangsräumungen verhindern soll.
Im Verfassungsausschuss wurden außerdem ein gemeinsamer Bericht von Bundeskanzler Karl Nehammer und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler über aktuelle EU-Vorhaben sowie das Volksbegehren „Nehammer muss weg“ diskutiert. Die Opposition forderte unter anderem eine Erweiterung des Grundrechtekatalogs, eine Bekräftigung der österreichischen Neutralität und eine Novellierung des Bundesrarchivgesetzes.
Weitere Informationen:
– Leerstandsabgabe und Oppositionsanliegen
– Gesetzesinitiativen im Finanzausschuss
– Aktuelle EU-Vorhaben und das Volksbegehren „Nehammer muss weg“
Themen: Inneres und Recht, Soziales, Wirtschaft
Quelle: [Quelle des Originalartikels]