
Am 26. März 2025 hat die österreichische Regierung im Ministerrat eine entscheidende Maßnahme bezüglich des Familiennachzugs für Flüchtlinge beschlossen. Dabei wurde ein Initiativantrag ins Leben gerufen, der am selben Tag im Nationalrat eingebracht wurde. Dies könnte dazu führen, dass die Neuerung bereits im April 2025 vom Parlament verabschiedet wird, wie vienna.at berichtet.
Die Regierung arbeitet daran, eine vorübergehende Hemmung von Anträgen auf Familiennachzug einzuführen, die bereits im Mai 2025 in Kraft treten könnte. Damit soll eine Überlastung des Schulsystems, insbesondere durch nicht alphabetisierte Flüchtlinge, entgegengewirkt werden. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) begründet das Vorhaben mit der festgestellten Überlastung, die Österreich an die Grenzen seiner Kapazitäten führt. Diese Position wurde offiziell auch der EU-Kommission übermittelt, was auf die Bedeutung der Angelegenheit im europäischen Kontext hinweist, wie kosmo.at anmerkt.
Regelungen und Ausnahmen
Durch die geplante Verordnung erhält die Regierung die Möglichkeit, Anträge auf Familiennachzug zeitweise zu hemmen. Das Verfahren sowie die Fristen werden in der Regel gehemmt, bis die entsprechende Verordnung zurückgezogen oder geändert wird. Dennoch können Anträge auf Einreise zur Familienzusammenführung aktuell weiterhin bei den zuständigen Vertretungsbehörden gestellt werden. Besonders wichtig sind die vorgesehenen Ausnahmen, die berücksichtigt werden, wenn europarechtliche Vorgaben dies erfordern. Dazu zählen unter anderem Personen mit guten Deutschkenntnissen sowie Kinder, die im Herkunftsstaat keine ausreichenden Bezugspersonen haben.
Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass minderjährige Antragsteller in Österreich durch die Hemmung der Verfahren nicht in die Volljährigkeit rutschen dürfen. Dies soll sicherstellen, dass die Rechte der Kinder während des gesamten Prozesses gewahrt bleiben.
Besondere Regelungen und Fristen
Die Sonderregelung, die durch diese Maßnahme eingeführt wird, ist bis Ende September 2026 befristet und kann weiterhin angewendet werden, sollte sich die Überlastung der Systeme fortsetzen. Zudem ist geplant, ein Kontingentsystem zu entwickeln, das künftige Familiennachzüge begrenzen soll. Dies steht im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, die im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt sind, das die Bedingungen des Familiennachzugs für geflüchtete und migrierte Familien regelt, wie auf asyl.net erläutert wird.
In Österreich ist der reguläre Familiennachzug für Schutzberechtigte durch spezifische Vorschriften im AufenthG erleichtert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass während des Asylverfahrens der Nachzug von Familienangehörigen aus außereuropäischen Länder nicht möglich ist. Dies deutet auf die komplexe rechtliche Landschaft hin, die sowohl den Familiennachzug als auch die Bedingungen für Flüchtlinge in Österreich betrifft.
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