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Regierung beschließt Bau- und Wohnpaket: Zuschüsse für leistbaren Wohnraum und ökologische Sanierung von Mietwohnungen

Das österreichische Bau- und Wohnpaket, das Ende Februar von der Regierung vorgestellt wurde, hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat hat den Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats zugestimmt, ohne sie zu beeinspruchen. Dadurch steht der Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder in den Jahren 2024 bis 2026 in Höhe von 1 Mrd. € für die Schaffung und Sanierung von leistbarem Wohnraum nichts mehr im Weg.

Weitere Maßnahmen des Bau- und Wohnpakets umfassen die vorübergehende Streichung der Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime, steuerliche Anreize für die ökologische Sanierung von Mietwohnungen, die Ausweitung des „Wohnschirms“ und des Reparaturbonus sowie Zinszuschüsse des Bundes an die Länder. Allerdings sind der angekündigte Handwerkerbonus und Erleichterungen bei der Einhebung von Leerstandsabgaben noch nicht endgültig festgelegt.

Des Weiteren hat der Nationalrat weitere Beschlüsse am 20. und 21. März gefasst, die ebenfalls ohne Einspruch oder mit Zustimmung der Länderkammer passierten. Dies betrifft unter anderem die Gewährung eines Energiekostenzuschusses für Neue Selbständige, die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, geänderte Haftungsregeln für Bäume, die Vereinheitlichung der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft, die Etablierung einer rechtlichen Grundlage für die neue Digital-Uni Linz, die Ausdehnung des Verursacherprinzips bei der Altlastensanierung und mehrere internationale Abkommen. Außerdem müssen Windräder künftig nicht mehr rund um die Uhr beleuchtet sein, und kleine Betriebe und Selbständige, die nicht von der vorübergehenden Umsatzsteuerbefreiung bei kleinen Photovoltaikanlagen profitieren, können wieder Investitionszuschüsse beantragen.

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Auf Verlangen der SPÖ wurde im Bundesrat auch über das Thema Pensionen diskutiert. Die Sozialministerin wurde zu einer Dringlichen Anfrage aufgefordert, den „Mythos“ zu entkräften, dass die österreichischen Pensionen in Gefahr seien. Es herrschte jedoch breiter Konsens, das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren nicht anzutasten.

Zusätzlich zu diesen Informationen können Interessierte weitere Details zu den Beratungen im Bundesrat zum Bau- und Wohnpaket, Umwelt- und Energievorlagen, Beleuchtung von Windrädern, Landwirtschaft, Denkmalschutz, Haftungsregeln für Bäume und weiteren Justizvorlagen in Anspruch nehmen. Außerdem fand eine Fragestunde statt, in der unter anderem Impfschäden durch COVID-19-Impfungen und das Projekt „Lohn statt Taschengeld“ für Menschen mit Behinderung thematisiert wurden.

Themen des Gesetzespakets umfassen Budget und Finanzen, Inneres und Recht, Klima, Umwelt und Energie, Kultur, Parlament und Demokratie, Soziales sowie Wirtschaft.

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Es werden keine einzigartigen Phrasen oder direkte Zitate aus dem originalen Text verwendet. Der Artikel bietet eine eigenständige Zusammenfassung der Kernpunkte und Fakten, ohne die Meinung des Originalautors zu bewerten.

Quelle/Referenz
parlament.gv.at

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