In einem Prozess, der vom Ehepaar Bohrn Mena angeregt wird, könnte es für prominente Grüne unter Wahrheitspflicht zu Befragungen kommen. Die Grünen befinden sich derzeit in einem Bemühen um Schadensbegrenzung. Die Pressekonferenz, die kurz nach den Vorwürfen gegen Lena Schilling stattfand, verfehlte offenbar den gewünschten Effekt. Intern wird sogar von einem „Desaster“ gesprochen, während extern Fehler eingestanden werden.
Olga Voglauer, grüne Parteimanagerin, gab öffentlich zu, dass Fehler in der Krisenkommunikation gemacht wurden. Sie entschuldigte sich dafür, dass Werner Kogler den Begriff „Gefurze“ in Bezug auf die Vorwürfe gegen Schilling verwendet hatte. Es wird berichtet, dass Schilling falsche Vorwürfe verbreitet haben soll, darunter Belästigungsvorwürfe gegen einen Moderator und erfundene Affären mit Kollegen. Die Namen der Betroffenen sind den Grünen bekannt, doch sie haben keine direkte Kontaktaufnahme mit den Journalisten getätigt.
Das Ehepaar Bohrn Mena reichte bereits Ende April eine Zivilklage gegen Lena Schilling ein. Sie fordern Schilling auf, ihre Aussagen, die behaupten, Sebastian Bohrn Mena habe seine Ehefrau geschlagen und sie dadurch ihr Kind verloren habe, zurückzunehmen. Schilling hatte zuvor in einem prätorischen Vergleich zugestimmt, diese Aussagen nicht mehr zu machen. Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einem Prozess kommt, bei dem Zeugen unter Wahrheitspflicht aussagen müssen.
Zusätzlich wurde eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verleumdung gegen Schilling eingereicht, die von der Staatsanwaltschaft geprüft wird. Die Grünen haben trotz der Vorwürfe an Schilling ihre Unterstützung als Spitzenkandidatin bekräftigt. Kritik an der Krisenkommunikation und dem Umgang mit der Affäre äußerten extern Kommunikationsberater und Journalisten. Die Möglichkeit, Schilling vor der EU-Wahl auszutauschen, besteht nicht mehr, da die Listen bereits fixiert sind. Schilling plant, nach wie vor als Spitzenkandidatin anzutreten.