Ein schockierendes Urteil brachte der Prozess am Landesgericht Innsbruck gegen einen 26-Jährigen nach einem Vorfall beim Jaggasn-Fest in St. Johann im Juli. Laut Angaben von ORF Tirol fällten die Geschworenen am Dienstagnachmittag einstimmig ein Urteil: Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und erhielt eine einjährige bedingte Haftstrafe sowie 10.800 Euro Geldstrafe. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht, als der Mann gegenüber mehreren Beamten extrem ausländerfeindlich auftrat und lautstark beleidigende Äußerungen wie „Scheiß Türke“ von sich gab. Zudem wurde ihm vorgeworfen, das rassistische Lied von Gigi D’Agostino zu singen.
Besonders strittig war die Frage, ob der Angeklagte den Hitlergruß gezeigt habe. Während der Prozessverhandlung erklärte er, er habe nur seinen Arm ausgestreckt, um seine Abneigung zu zeigen. Dies wurde jedoch von einem der Polizisten infrage gestellt, der zu Protokoll gab, die Geste sei für ihn unmissverständlich als Hitlergruß zu verstehen gewesen. Dem widersprachen andere Polizisten, die angaben, keine derartige Geste wahrgenommen zu haben. Der floor it den Überzeugungen des Verteidigers zufolge wurde die Situation durch zu viele verschiedene Eindrücke der Beamten kompliziert, was die Verteidigung nicht davon abhalten konnte, in ihrem Plädoyer schwere Zweifel am Schuldspruch zu äußern.
Erinnerungen an die Vergangenheit
Die Verwendung des Hitlergrußes ist in Deutschland und Österreich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verboten. Diese Geste, die zwischen 1933 und 1945 als offizieller Gruß der Nationalsozialisten galt, zeigt die äußerst heiklen gesellschaftlichen und rechtlichen Probleme im Umgang mit solchen Symbolen auf. Der Hitlergruß, im nationalsozialistischen Sprachgebrauch als „Deutscher Gruß“ bekannt, wurde von der NSDAP eingeführt und ist seitdem ein ein stark negativ besetztes Zeichen. Wie Wikipedia berichtet, wurde jede Abweichung von diesem Gruß als ungehorsam angesehen und konnte zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Auch in der heutigen Zeit bleibt diese Thematik von großer Bedeutung, besonders wenn rassistische und diskriminierende Handlungen auf diese Weise zum Ausdruck gebracht werden.
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