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Pflichtteil und Immobilien: Die wichtigsten Informationen für Erben

In Bezug auf die erbrechtlichen Herausforderungen in Österreich stehen viele Familien vor Schwierigkeiten, insbesondere wenn Immobilien im Spiel sind. Die rechtlichen Bestimmungen für den Pflichtteil sind entscheidend: Sie garantieren, dass nahestehende Angehörige, wie Kinder und Ehepartner, auch bei einer Enterbung einen Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag aus dem Nachlass des Verstorbenen haben. Laut anwalt.de bedeutet dies, dass Pflichtteilsberechtigte zwar nicht das Haus selbst beanspruchen können, jedoch einen finanziellen Ausgleich aus dem Wert der vererbten Immobilien fordern dürfen.

Ein oft unbeachteter Aspekt ist die Bewertung von Immobilien bei der Berechnung des Pflichtteils. Der Wert wird anhand des Verkehrswertes ermittelt, was zu Streitigkeiten zwischen den Erben führen kann, insbesondere wenn höhere Immobilienwerte festgestellt werden. Rechtsanwältin Maria Christina Kolar-Syrmas von der Kanzlei FSKN Rechtsanwälte GmbH erklärt, dass auch Naturalunterhalt zu einer Verringerung der finanziellen Pflicht führen kann, wenn beispielsweise Immobilien oder Wertpapiere an Kinder übertragen werden. Diese Transfers können helfen, den Unterhalt zu sichern und gleichzeitig einen Pflichtteilsanspruch aufrechtzuerhalten.

Finanzielle Strukturen und Herausforderungen

Ein zentrales Problem für Erben kann die Liquidität darstellen. Wenn keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind, um den Pflichtteil auszuzahlen, könnte dies dazu führen, dass das geerbte Haus verkauft werden muss – eine emotional belastende Entscheidung. Laut der Kanzlei CDR Legal ist es möglich, den Pflichtteil durch Ratenzahlungen oder andere Stundungsmöglichkeiten zu begleichen, um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Dies könnte besonders relevant sein, wenn die Immobilien den Großteil des Nachlasses ausmachen und keine anderen liquidierbaren Vermögenswerte vorhanden sind.

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Ein weiterer kritischer Punkt ist der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Immobilien verschenkt hat, werden diese zur Berechnung des Pflichtteils herangezogen. Dies bedeutet, dass potenzielle Erben, die auf eine Schenkung verzichten möchten, sich der Konsequenzen bewusst sein müssen, wie krone.at berichtet.

Ort des Geschehens


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Graz, Österreich
Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
anwalt.de

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