Im Fall des verstorbenen Unternehmers Hans Günter B. aus Niederösterreich, der 2021 unter mysteriösen Umständen starb, wurden die Ermittlungen jetzt neu aufgerollt. Zunächst wurde sein Tod als natürlicher Verlauf aufgrund eines Darmverschlusses klassifiziert. Doch aktuelle Ermittlungen des Landeskriminalamts und der Gerichtsmedizin legen den Verdacht nahe, dass hier ein Verbrechen vorliegen könnte, wie exxpress.at berichtet.

Im Zentrum der Ermittlung steht die frühere Masseurin und spätere Pflegerin des Unternehmers, Susanne M., die sich mittlerweile in Untersuchungshaft befindet. Der Mordverdacht gegen sie wird durch mehrere Umstände gestützt. So wurde am 19. Dezember 2025 der Sarg des Verstorbenen exhumiert, um neue toxikologische Analysen durchzuführen. Die Staatsanwaltschaft hegt Zweifel, dass Hans Günter B. tatsächlich an den Folgen des Darmverschlusses starb. Zudem gibt es Indizien, dass sein Testament manipuliert wurde, um Susanne M. als Erbin einzusetzen.

Manipulation des Testaments

Die Beziehung zwischen dem Unternehmer und Susanne M. begann 2017, als er eine Masseurin suchte. Ab 2019 übernahm sie die Pflege des Unternehmers, nachdem die langjährige Haushälterin entlassen worden war. Trotz Bedenken seiner Freunde und Verwandten hielt er an ihr fest. Ein notarielles Testament aus dem Jahr 2015 sah vor, dass sein Vermögen einem Tierschutzverein und der Stadtgemeinde zugeschrieben wird. Im Jahr 2020 entstand jedoch ein Plan, dieses Testament zu umgehen. Ein Mann, der den Spitznamen „Architekt“ trug, sollte den Unternehmer imitieren.

Am 17. November 2020 wurde ein neues Testament verfasst, das Susanne M. zur Universalerbin machte. Interessanterweise starb Hans Günter B. nur zweieinhalb Monate später, und als Susanne M. ihn fand, gab sie an, er sei regungslos im Bett gelegen. Eine Obduktion fand in diesem Moment nicht statt, was im Nachhinein als äußerst fraglich angesehen wird.

Neueste forensische Untersuchungen

Im Spätsommer 2025 meldete sich ein Häftling zu Wort, der gegen Susanne M. wegen eines „Notar-Deals“ Anzeige erstattete. Eine Schriftgutachterin stellte fest, dass die Unterschrift im testamentarischen Dokument wahrscheinlich nicht von Hans Günter B. stammte. Zudem ist der mutmaßliche Doppelgänger, der das Testament unterzeichnet hatte, mittlerweile ebenfalls verstorben. Susanne M. bestreitet jegliche Vorwürfe und beharrt darauf, dass der Unternehmer sie tatsächlich zur Erbin ernannt habe.

Die toxikologischen Ergebnisse der Exhumierung stehen noch aus und könnten entscheidende Informationen bezüglich möglicher Substanzen liefern, die eine Darmlähmung hervorrufen könnten. Die forensische toxikologische Analyse ist ein entscheidender Bestandteil in solchen Ermittlungen und wird mit verschiedenen Methoden durchgeführt, darunter auch GC-MS und LC-MS, um die Substanzen präzise zu identifizieren, wie ukbonn.de anmerkt.

Zudem gibt es spezialisierte Institute, wie die Abteilung für forensische Toxikologie der Charité, die umfassende Laboruntersuchungen bereitstellt und verschiedene Substanzklassen analysiert, um die Ursachen von Verdachtsfällen wie diesem zu klären, wofür sie nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind (rechtsmedizin.charite.de).

Die kommenden Wochen könnten für Susanne M. entscheidend werden, während die Ermittlungen weiter voranschreiten und die toxikologischen Analysen Aufschluss über den Tod von Hans Günter B. geben sollen.