Pfand-Chaos in Österreich: Vermeide teure Fehler bei der Rückgabe!

Österreich - Ein neues Pfandsystem in Österreich sorgt derzeit für Verwirrung unter Konsumenten. Seit dem 1. April 2025 müssen Käufer beim Erwerb von Einwegverpackungen für Getränke ein Pfand entrichten. Zugleich sind die Abgabemöglichkeiten und die korrekte Handhabung bei der Rückgabe essenziell, um Geldverlust oder sogar Strafen zu vermeiden. Laut vol.at gibt es verschiedene häufige Fehler, die zu Problemen bei der Rückgabe führen können.
Wichtig ist, dass nur Verpackungen mit dem offiziellen Pfandlogo rückgabefähig sind. Einwegverpackungen, die vor dem Stichtag abgefüllt wurden, dürfen bis Ende 2025 ohne Pfand verkauft werden, gelten aber als nicht zurückgebbar. Auch beschädigte oder zerdrückte Behälter werden von Rücknahmeautomaten nicht akzeptiert. Fehler wie unleserliche Pfandlogos können ebenfalls dazu führen, dass an der Kasse kein Pfand erstattet wird.
Strafrisiken und Pfandbons
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Abgabepraktiken gelegt werden. Das Abstellen von Pfandflaschen neben öffentlichen Mistkübeln wird als Verunreinigung gewertet und kann mit bis zu 2.000 Euro bestraft werden. Rücknahmeautomaten akzeptieren beliebig viele Einheiten, während Verkaufsstellen nur haushaltsübliche Mengen annehmen müssen. Die Pfandbons, die an den Automaten ausgegeben werden, sind zudem nur in der Filiale gültig, in der sie ausgestellt wurden. Verkaufsstellen sind verpflichtet, Verpackungsgrößen zurückzunehmen, die sie selbst verkaufen, wie oesterreich.gv.at erklärt.
An stark frequentierten Orten wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen können mehrere Verkaufsstellen gemeinsame Rücknahmestellen einrichten, was die Abgabe erleichtert. Die Rücknahme kann sowohl manuell als auch über Rücknahmeautomaten erfolgen. Bei der manuellen Rücknahme ist die Verkaufsstelle nur verpflichtet, die übliche Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen. Diese Regelung trifft zum Beispiel auf Bäckereien zu, die Getränke in Einwegverpackungen anbieten.
Verpflichtungen der Verkaufsstellen
Schließlich müssen Verkaufsstellen, die Getränke in Einwegverpackungen verkaufen, diese auch zurücknehmen. Dies gilt unabhängig von der Marke der angebotenen Getränke. Laut BMLUK müssen Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomaten ebenfalls die Einwegverpackungen zurücknehmen, die sie selbst anbieten. Die Rücknahme ist auf die Menge beschränkt, die üblicherweise an einzelne Kunden verkauft wird. Sofern eine Bäckerei beispielsweise Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen verkauft, ist sie auch verpflichtet, Flaschen der Marken Y und Z entgegenzunehmen, sofern die Menge der Rückgabe der üblichen Verkaufsmenge entspricht.
Zusammenfassend ist das neue Pfandsystem zwar eine wichtige Maßnahme für den Umweltschutz, birgt jedoch zahlreiche Herausforderungen für die Verbraucher. Es ist entscheidend, sich über die Anforderungen und Bestimmungen zu informieren, um von den Vorteilen des Systems zu profitieren.
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