Österreich

Personalschwund bedroht WKStA: Top-Ankläger verlassen die Behörde

Personalmangel und interne Konflikte: Warum verlassen so viele prominente Staatsanwälte die WKStA?

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht sich mit einer Abwanderung prominenter Staatsanwälte konfrontiert. Adamovic, Jilek und Täubl haben die Behörde bereits verlassen oder planen, dies zu tun. Gregor Adamovic, als Chefankläger in Prozessen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz bekannt, strebt den Wechsel zu einer Richterstelle in St. Pölten an. Er war maßgeblich an den Ermittlungen im Zusammenhang mit der ÖVP-Umfragenaffäre beteiligt.

Christine Jilek hat die WKStA ebenfalls verlassen und arbeitet nun bei der Europäischen Staatsanwaltschaft. Dies markiert bereits ihren zweiten Abschied von der WKStA, nachdem sie 2020 kurzzeitig die Behörde verlassen hatte. Jilek hatte öffentlich politische Einflussnahme auf die Anklagebehörde kritisiert und war im Antikorruptionsvolksbegehren engagiert. Auch Elisabeth Täubl, ein weiteres Mitglied des engagierten Teams innerhalb der WKStA, hat die Behörde verlassen.

Diese prominenten Abgänge setzen die WKStA und ihre Leiterin Ilse Vrabl-Sanda unter erheblichen Druck. Die Behörde kämpfte bereits zuvor mit schwierigen Arbeitsbedingungen, darunter komplexe Großverfahren, begrenzte Ressourcen und politische Angriffe auf die Ermittlerinnen und Ermittler. Eine Stellungnahme der WKStA betonte, dass Berichte über die Abgänge „Fehlinformationen“ enthielten und klärte Missverständnisse bezüglich der Zuständigkeiten der Staatsanwälte auf.

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Die aktuellen Entwicklungen bei der WKStA werfen Fragen hinsichtlich der Stabilität und Effizienz der Behörde auf. Der Personalmangel und die angespannte Arbeitsatmosphäre könnten die Fähigkeit der WKStA, komplexe Untersuchungen im Bereich Wirtschaftskriminalität und Korruption durchzuführen, beeinträchtigen. Es bleibt abzuwarten, wie die WKStA auf die Herausforderungen reagieren wird und wie sich die Abgänge der prominenten Staatsanwälte langfristig auf die Behörde auswirken werden.

Quelle/Referenz
derstandard.at

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