Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können, und dafür spielt das Konzept der „Persönlichen Assistenz“ eine entscheidende Rolle. Bei der Verleihung des Österreichischen Inklusionspreises 2024 betonten Preisträger und Laudatoren die Notwendigkeit dieser Unterstützung für Menschen mit intellektuellen Behinderungen. Laut Lifeservice Österreich leben etwa 85.000 Menschen mit intellektuellen Behinderungen in Österreich, viele von ihnen in Wohneinrichtungen oder Sonderschulen. Das Ziel der Lebenshilfe Österreich ist es, diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, ein Leben wie jeder andere zu führen. „Selbstbestimmt leben ist ein Menschenrecht, das auch für Menschen mit intellektuellen Behinderungen gelten sollte“, erklärte Christina Holmes von der Lebenshilfe.
Wichtige Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Ein weiteres zentrales Thema ist die Eingliederungshilfe, die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend reformiert wurde. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Leistungen der Eingliederungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe. Die positiven Auswirkungen dieser Reform sollen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben für Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Zu den Leistungen zählen unter anderem Unterstützung bei der sozialen Teilhabe, bei der Teilhabe am Arbeitsleben sowie medizinische Rehabilitationsleistungen. Die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen gewährleistet, dass Unterstützungsbedarfe konkret erhoben und individuell gedeckt werden können.
Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass jede Person mit Behinderung die Hilfe erhält, die sie benötigt. „Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen“, forderte Michaela Wagner-Braito von der Lebenshilfe Vorarlberg. Mit einem neuen Konzept für die persönliche Assistenz, das direkt an den individuellen Bedarf und Wünsche angepasst werden soll, wird ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Autonomie und Lebensqualität für Menschen mit intellektuellen Behinderungen angestrebt.