Am Montag wurde am Landesgericht Korneuburg ein 73-jähriger Pensionist zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Urteil, das sich gegen den Angeklagten richtet, ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vor, wobei die Taten laut Anklage im Jahr 2022 begannen, als das Opfer erst 13 Jahre alt war. Der Angeklagte, ein Italiener, hatte das Mädchen während ihrer Flucht aus der Ukraine nach Österreich unterstützt und organisierte eine Unterkunft im Weinviertel, wo er in unmittelbarer Nähe zu den geflüchteten Familien lebte.

Ab Anfang 2024 lebten das Mädchen und der 73-Jährige „wie ein Liebespaar“ zusammen. Laut Anklage kam es zu nahezu täglichen sexuellen Handlungen, die letztlich zur Schwangerschaft des Mädchens führten. Nach einem Schwangerschaftsabbruch informierte der Unterkunftgeber die Schule über die Vorfälle, was zu einer Gefährdungsmeldung führte. Der Mann wurde am 30. Dezember 2022 festgenommen und gestand während des Prozesses die Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial, zeigte jedoch kein Unrechtsbewusstsein.

Rechtsprozess und Wahrheitsfindung

Im Rahmen des Prozesses, der am 22. Juli 2025 stattfand, bekannte sich der Angeklagte größtenteils nicht schuldig, stellte aber die Vorwürfe in Frage und bezeichnete sich als fälschlicherweise beschuldigt, vermutlich aus finanziellen Interessen der Familie des Mädchens heraus. Er verwies darauf, zeugungsunfähig zu sein. Laut der Staatsanwaltschaft war der 73-Jährige auch teilweise in einer Aufsichtspflicht gegenüber dem Mädchen, was zur Verurteilung wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses führte.

Die Einvernahme des Mädchens wurde im Schöffenverfahren per Video vorgeführt, und die Öffentlichkeit war von den Maßnahmen ausgeschlossen. Der vorsitzende Richter äußerte sich nachdem er die Fakten gehört hatte, darüber, dass er keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte, und berücksichtigte dennoch mildernde Umstände bei der Strafbemessung.

Folgen und weitere rechtliche Schritte

Das Urteil bezüglich des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) teilweise aufgehoben, was zu einem Freispruch in diesem Punkt führte. Im Vergleich zu einem vorherigen Urteil wurde die Strafe von acht Jahren auf neun Jahre erhöht. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt.

Der Fall wirft viele Fragen über den Umgang mit sexuellen Übergriffen auf, insbesondere hinsichtlich Minderjähriger und Geflüchteter. Im Kontext der Zunahme solcher Berichte ist es entscheidend, dass betroffene Opfer sicher unterstützt und geschützt werden. Laut dem Beauftragte für Missbrauch gibt es in Deutschland eine steigende Zahl von Fällen, die rechtliche Maßnahmen und gesellschaftliche Aufmerksamkeit erfordern.