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‚OLG kritisiert WKStA: Keine Anhaltspunkte für Straftaten – Hausdurchsuchungen rechtswidrig‘

OLG kritisiert WKStA: Rechtswidrige Durchsuchung eines Umfrageinstituts

Das Oberlandesgericht Wien hat in Bezug auf die Causa Umfragen entschieden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das Umfrageinstitut Demox nicht hätte durchsuchen dürfen. Das Gericht stellte fest, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für Straftaten gab, die eine Durchsuchung gerechtfertigt hätten. Die Entscheidung des OLG beinhaltet deutliche Kritik am Erstgericht, das der WKStA grünes Licht für die Maßnahmen gegeben hatte.

Die Verdachtsmomente in der Causa Umfragen drehten sich um die Zusammenarbeit von ÖVP-geführten Ministerien mit Umfrageinstituten für parteipolitische Zwecke. Der ÖVP-Korruption-U-Ausschuss hatte nach weiteren Verdachtsmomenten gesucht und dabei das Umfrageinstitut Demox ins Visier genommen, das für verschiedene ÖVP-geführte Ministerien tätig war. Kritikpunkte waren unter anderem persönliche Verbindungen zwischen Demox und der ÖVP sowie Fragen in Umfragen, die nicht direkt mit den Ministerien in Verbindung standen.

Das OLG Wien analysierte in einem 36-seitigen Schriftsatz die Vorwürfe gegen Demox und die betroffenen Ministerien im Detail. Es stellte fest, dass einige der inkriminierten Umfragen explizit so durchgeführt werden durften, dass auch Fragen für andere Auftraggeber enthalten sein konnten. Der Vorwurf, dass sich Demox und andere Anbieter abgesprochen hätten, konnte laut OLG nicht aufrechterhalten werden.

Die WKStA hatte die Maßnahmen gegen Demox mit dem Verdacht gerechtfertigt, dass Umfragen im Namen von Bundesministerien ohne sachliche Notwendigkeit durchgeführt wurden und auch ministeriumsfremde Fragen enthielten. Nach der Entscheidung des OLG prüft die WKStA nun das weitere Vorgehen. Demox fordert die Einstellung des Verfahrens und betont, dass die erhobenen Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren.

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