Der ÖVP-Klubchef August Wöginger steht ab Mittwoch, dem 10. Februar, erneut vor Gericht. Zusammen mit zwei Finanzbeamten wird ihm in diesem Prozess der Missbrauch der Amtsgewalt sowie falsche Beweisaussage vorgeworfen. Die Anklage bezieht sich auf die unrechtmäßige Besetzung eines Vorstandspostens im Finanzamt für Braunau, Ried und Schärding, für den Wöginger interveniert haben soll, um einem Parteifreund zu helfen. Laut vienna.at ist das eine schwerwiegende Anschuldigung, die mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs einhergeht.

Der betreffende Bewerber war ein ÖVP-Bürgermeister, der um Unterstützung bei Wöginger bat. Dieser soll sich dann beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für den Bürgermeister eingesetzt haben. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) feststellt, war die fachliche Eignung des Bewerbers jedoch kein Thema, worauf die Qualifikation einer langjährigen Finanzbeamtin, die interimistisch das Finanzamt leitete, hinweist. Sie war die am besten geeignete Kandidatin, musste jedoch im Bewerbungsprozess zurückstecken.

Ein überraschendes Urteil und die Folgen

Im April 2021 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die übergangene Finanzbeamtin „erheblich höher“ qualifiziert war. Dieser Fall hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Karrieren der Beteiligten, sondern wirft auch ein Licht auf die Korruption im öffentlichen Sektor. Laut statista.com ist Korruption, definiert als der Missbrauch eines öffentlichen Amtes, ein weit verbreitetes Problem, auch in Österreich stehen ähnliche Fälle im Fokus.

Wöginger und die anderen Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, haben jedoch eine „Verantwortungsübernahme“ abgegeben. Wöginger äußerte, dass er nicht wusste, wer sich beworben hat, und zeigte sich überrascht über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz, die Diversion in der Postenschacher-Affäre aufzuheben. Diese Entscheidung bedeutet, dass er vor Gericht erscheinen muss und ihm eine Verurteilung wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch droht, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.

Zukunftsperspektiven

Trotz der Vorwürfe plant Wöginger, Klubobmann der ÖVP zu bleiben, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Er verwies zudem auf den Freispruch von Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz und äußerte Vertrauen in einen Freispruch, da er betont, nichts Unrechtmäßiges getan zu haben. Er erklärte, lediglich eine Bitte eines Parteifreundes weitergeleitet zu haben, ohne zu wissen, dass diese übergangen worden war und kannte die betreffende Beamtin nicht.

Die Gerichtssitzungen werden insgesamt 14 Verhandlungstage umfassen und es sind 31 Zeugen geladen, darunter Thomas Schmid, der als Kronzeuge auftritt. Das Urteil könnte am 21. April fallen. Die öffentliche Wahrnehmung solcher Fälle steht immer wieder im Mittelpunkt, da laut statista.com die Mehrheit der Deutschen Korruption in ihren Institutionen wahrnimmt.