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ÖVP-Chef Karl Mahrer im Live-Interview: Deutschtests und Wien-Wahlen!

Am heutigen Morgen, dem 11. Februar 2025, diskutierte Volker Piesczek zur Frühstückszeit um 7:30 Uhr mit Karl Mahrer, dem Obmann der Wiener ÖVP, sowie mit exxpress-Herausgeberin Eva Schütz über brisante politische Themen. Unter den Schwerpunkten wurden die geplanten verpflichtenden Deutsch-Sprachtests zum Schulstart sowie geheime Verhandlungsprotokolle von Schwarz-Blau behandelt. Mahrer betonte die Wichtigkeit dieser Sprachtests, um Integration und Chancengleichheit zu sichern, während Schütz die Diskussion lebhaft leitete, um tiefere Einblicke in die politischen Bewegungen zu geben. Zuschauer wurden eingeladen, sich aktiv an der Debatte zu beteiligen und die Sendung nicht zu verpassen, wie exxpress.at berichtete.

Gerichtsurteil des EuGH über Online-Inhalte

Die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Aufsehen. In einem Fall aus Österreich hat das Gericht klargestellt, dass ein Mitgliedstaat Hosting-Anbieter dazu verpflichten kann, nicht nur illegale Inhalte zu entfernen, sondern auch solche, die identisch oder gleichwertig sind. Dies betrifft insbesondere die Verantwortlichkeit von Plattformen wie Facebook, die in einem Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek und Facebook Ireland Ltd. entstanden ist. Glawischnig-Piesczek hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, um verleumderische Inhalte aus den sozialen Medien zu entfernen, die von einem anonymen Nutzer veröffentlicht wurden, und forderte auch die Identifizierung des Nutzers. Das Wiener Handelsgericht hatte ihr vorläufig recht gegeben, und das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Entscheidung, allerdings mit Einschränkungen für die Löschung gleichwertiger Inhalte, wie globalfreedomofexpression.columbia.edu berichtete.

Der EuGH stellte fest, dass das Verbot von allgemeiner Überwachung in der E-Commerce-Richtlinie nicht vorsieht, dass Hosting-Anbieter von der Verantwortung entbunden sind, wenn sie auf illegale Inhalte hingewiesen werden. Die grundlegende Auffassung, dass derartige Regelungen auch global durchgesetzt werden können, wenn die Inhalte als rechtswidrig angesehen werden, könnte weitreichende Folgen für die Online-Plattformen und deren Nutzer haben. Das Gericht entschied, dass es in der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates liegt, die geografischen Grenzen festzulegen, innerhalb derer solche Löschanordnungen gelten. Diese wegweisende Entscheidung könnte künftig viele ähnliche Fälle in der EU beeinflussen.

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Wien, Österreich
Beste Referenz
exxpress.at
Weitere Quellen
globalfreedomofexpression.columbia.edu

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