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Österreichs neue Asylpolitik: Null Toleranz für Extremismus!

Im aktuellen Arbeitsprogramm der bald neuen Bundesregierung in Österreich wird ein herzlicher Umgang mit Asylbewerbern in Frage gestellt. Im Bereich "Sicherheit" wird klar kommuniziert, dass Asylwerber kein nationales Sicherheitsrisiko darstellen dürfen, wobei die Regierung "Null Toleranz" gegenüber jeder Form von Extremismus, einschließlich politischem Islam, fordert. Zudem soll die irreguläre Migration und der Missbrauch des Asylsystems gestoppt werden, was eine sofortige Aussetzung des Familiennachzugs zur Folge hat. Dies wurde von 5min berichtet.

Ein besonders kontroverser Punkt betrifft die medizinische Altersfeststellung von Asylbewerbern, insbesondere bei "Minderjährigen", die einen Familiennachzug anstreben. Eine Änderung der Familiennachzugsrichtlinie auf EU-Ebene soll sicherstellen, dass ein Nachzug erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, statt wie bisher ab 18, möglich ist. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans zur Effizienzsteigerung im österreichischen Asylsystem und sollen auch sicherstellen, dass Deutschkenntnisse und Verständnis für demokratische sowie kulturelle Werte engagiert werden. Als Teil dieses Reformpakets werden auch Rückkehrzentren mit würdevoller Unterbringung geplant, wie anwalt.de erklärt.

Familiennachzug: Strengere Regeln und Anforderungen

Der Familiennachzug, der es Migranten ermöglichen soll, enge Familienangehörige zu sich nach Deutschland zu holen, wird auch unter die Lupe genommen. Gültige Aufenthaltstitel sind unabdingbar, um einen erfolgreichen Familiennachzug zu gewährleisten. Ein rechtmäßiger Aufenthalt alleine garantiert jedoch nicht, dass Verwandte nach Deutschland einreisen dürfen. Die Regelungen sind komplex, da nur die "Kernfamilie" – Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern – häufig nachziehen können. Härtefälle für andere Angehörige werden allerdings ebenfalls geprüft.

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Für viele Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten zudem erleichterte Bedingungen für den Familiennachzug. Eine Beantragung muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Asylverfahrens erfolgen, und keine Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt sind erforderlich. Die Herausforderungen und Hürden des Familiennachzugs sind jedoch groß und erfordern oft juristische Unterstützung – nicht zuletzt, weil die gesetzlichen Bestimmungen oft unübersichtlich sind.

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Österreich, Deutschland
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Villach, Österreich
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
anwalt.de

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