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Österreichs Bauern in Alarmbereitschaft: Neue Maßnahmen gegen MKS!

In Österreich sind bislang keine Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten; alle bislang getesteten Proben fielen negativ aus. Dies vermeldet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) am 4. April 2025. Trotz dieser positiven Nachricht ist die Situation angespannt, da in Ungarn und der Slowakei aktuelle Ausbrüche zu besorgniserregenden Entwicklungen führen.

Um die Einschleppung des Virus zu verhindern und im Ernstfall schnell reagieren zu können, hat das BMASGPK neue Schutzmaßnahmen in Form einer erweiterten Verordnung beschlossen. Diese umfasst sowohl Importbeschränkungen als auch umfassende Biosicherheitsmaßnahmen, die sowohl für Tierhaltungsbetriebe als auch für Transportunternehmen gelten.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Tiergesundheit und die Landwirtschaft in Österreich abzusichern.

Neue Verordnung und Maßnahmen

Die neuen Vorschriften beinhalten ein umfassendes Importverbot für frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist sowie Jagdtrophäen und pflanzliche Futtermittel aus den betroffenen Ländern. Tierhaltungsbetriebe sind verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zu implementieren, darunter die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen. Diese Maßnahmen sollten sicherstellen, dass keine gesundheitsgefährdenden Erreger in bestehende Bestände gelangen, was die Grundlage für die öffentliche Gesundheit ist. Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) führt wöchentliche flächendeckende Probenuntersuchungen in der Überwachungszone durch, um die epidemiologische Lage genau zu überwachen.

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Die Verordnung, die bis zum 20. Mai 2025 gilt, verpflichtet Tierhaltungsbetriebe auch zur Führung von Besuchsprotokollen für betriebsfremde Personen. In der erweiterten Sperrzone dürfen Tiere nur mit einem negativen Testergebnis und behördlicher Genehmigung bewegt werden. In dieser Zone wurden bislang 104 Betriebe kontrolliert, alle Proben waren negativ.

Zusätzliche Maßnahmen zur Grenzsicherung

In Anbetracht der drohenden Gefahren wurden auch Maßnahmen zur Grenzsicherung ergriffen. Das Bundesministerium für Inneres führt mobile Fahrzeugkontrollen und Dokumentenprüfungen im grenznahen Raum durch. Ab dem 5. April 2025 werden zudem 32 kleinere Grenzübergänge geschlossen, um eine mögliche Einschleppung der Seuche zu verhindern. Unter anderem werden die Grenzübergänge Angern-March/Zahorska Ves und Schloss Hof/Devinska Nová Ves geschlossen.

Die behördlichen Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit relevanten Ministerien und Landesbehörden koordiniert. Die Behörden appellieren an die Tierhalter, Eigenverantwortung zu übernehmen, um die Tiergesundheit zu sichern. Unterstützung für die Betriebe kommt auch in Form von Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen, die unter anderem die Umzäunung von Betriebsflächen und die Verwendung Hygieneschleusen vorsehen. Diese Maßnahmen sollen den Schutz gegen Außen ergreifen und die Einschleppung krankmachender Erreger in Bestände minimieren.

Das BMASGPK betont die Wichtigkeit der regelmäßigen Kommunikation mit Tierhaltern und der Öffentlichkeit sowie die Notwendigkeit von Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Gesundheit der Tiere und die Landwirtschaft zu schützen.

Insgesamt zeigt sich, dass die österreichischen Behörden entschlossen handeln, um die Maul- und Klauenseuche an der Grenze zu halten und bereits bestehende Maßnahmen weiter zu stärken. Die Fokussierung auf Bioschutz und Prävention ist deutlich spürbar.

Für detaillierte Informationen über empfohlene Biosicherheitspraktiken können Besucher den Leitfaden auf Gesunde Nutztiere konsultieren.

Weitere Informationen über die neue Verordnung vom BMASGPK finden sich in der Pressemitteilung auf OTS.

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