Im Außenpolitischen Ausschuss wurde neben dem Außenpolitischen und Europapolitischen Bericht 2022 der Bundesregierung auch ein aktueller Medienbericht diskutiert. Dieser Bericht wurde von der Zeitung „Die Presse“ veröffentlicht und führte zu Fragen an Außenminister Alexander Schallenberg. Hintergrund des Berichts ist ein Brief, der Ende des letzten Jahres an die NATO geschickt wurde, um den Austausch mit der Organisation zu intensivieren. Neben Österreich haben auch Malta, Irland und die Schweiz den Brief unterzeichnet, da sie ebenfalls neutrale Staaten sind. Gemeinsam treten sie als WEP4 (westeuropäische Partner) auf.
Im Ausschuss wollte der SPÖ-Abgeordnete Robert Laimer von Schallenberg wissen, ob das Ziel dieses Austauschs die Mitgliedschaft Österreichs in der NATO sei. Schallenberg dementierte diese Spekulationen und erklärte, dass Österreich nicht die Absicht habe, der NATO beizutreten. Vielmehr gehe es darum, gemeinsam mit den anderen neutralen Staaten Informationen auszutauschen und die Sichtbarkeit der neutralen Staaten zu erhöhen. Schallenberg betonte, dass Österreich nicht vergessen werden solle.
Ein weiteres Thema, das im Ausschuss behandelt wurde, war die Anerkennung von österreichischen Studienabschlüssen in Italien. Im Jahr 2009 wurde ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen zwischen Österreich und Italien geschlossen. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt keine Fachhochschulabschlüsse in dem Abkommen enthalten. Die Fraktionen waren sich einig, dass dies geändert werden sollte. Der Außenpolitische Ausschuss hat daher in einer einstimmig angenommenen Entschließung Außenminister Schallenberg und Bildungsminister Polaschek dazu aufgefordert, entsprechende Gespräche mit der italienischen Regierung zu führen. Die Anerkennung von zumindest ausgewählten Fachhochschulabschlüssen wäre im Interesse vieler Studierender und würde insbesondere südtirolischen Studierenden in Österreich konkrete Erleichterungen bringen.
Weitere Informationen zu den diskutierten Themen können in den Parlamentskorrespondenzen Nr. 440/2024 und Nr. 442/2024 nachgelesen werden.