Die Europäische Kommission hat Österreich erneut aufgefordert, seinen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vorzulegen. Im Dezember 2023 wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da Österreich den Entwurf nicht fristgerecht an Brüssel übermittelt hatte. Die EU-Kommission stellte fest, dass Österreich das einzige Land ist, das seinen NEKP-Entwurf noch nicht übermittelt hat. Damit steht Österreich allein unter den EU-Ländern, die ihre Pläne zur Bewältigung des Klimawandels noch nicht vorgelegt haben.
Ein Nationaler Energie- und Klimaplan ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Klimaschutzziele der EU. Indem die Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung erneuerbarer Energien festlegen, tragen sie zur Erreichung der gemeinsamen Klimaziele bei. Das Fehlen eines solchen Plans kann nicht nur zu Verstößen gegen EU-Recht führen, sondern auch die Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels beeinträchtigen.
Österreich muss daher rasch handeln, um seinen Nationalen Energie- und Klimaplan vorzulegen und sicherzustellen, dass er den Anforderungen der EU entspricht. Durch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen kann Österreich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und seinen Verpflichtungen als EU-Mitgliedsstaat gerecht werden. Es bleibt abzuwarten, wie Österreich auf die erneute Aufforderung der Europäischen Kommission reagieren wird.