LandwirtschaftÖsterreich

Österreich hebt Saisonkontingente: Fachkräftemangel endlich entgegenwirken!

Österreich steht vor einer entscheidenden Wende in der Saisonarbeit: Die Anzahl der Saisonniers aus Nicht-EU-Ländern wird um 500 Plätze erhöht, um den akut gestiegenen Bedarf in wirtschaftlichen Wachstumsbereichen zu decken. Laut der Wirtschaftskammer sind bisher 93 Prozent des aktuellen Kontingents von 4.495 bereits ausgeschöpft. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) betont, dass dieses Maßnahmenpaket zur Bekämpfung eines signifikanten Personalmangels notwendig ist.

Das neue Verordnungspaket, das am 16. Dezember zur Begutachtung ansteht, sieht vor, dass eine Überschreitung des Kontingents in den Sommer- und Wintermonaten um bis zu 50 Prozent zugelassen wird, solange die Jahresdurchschnittshöchstgrenzen eingehalten werden. Diese Regelungen sind auch Teil der neuen Saisonkontingentverordnung, die bereits im Jahr 2022 eine Erhöhung um circa 3.000 Plätze umsetzte, wie aus den Informationen von dein-rechtsportal.at hervorgeht.

Regionale Verteilung und Bedingungen

Bei der Verteilung der neuen Plätze müssen verschiedene Branchen, insbesondere der Tourismus und die Landwirtschaft, berücksichtigt werden. Aktuell wurde ein Kontingent von 4.295 für den Tourismus und 3.162 für die Landwirtschaft festgelegt, das auf alle Bundesländer verteilt wird. Arbeitgeber müssen auch sicherstellen, dass Arbeitsbedingungen fair sind und die Integration der saisonalen Arbeitskräfte in den heimischen Markt gefördert wird. Die Gewerkschaft vida fordert eine klare Strukturierung dieser Rahmenbedingungen, während der Wirtschaftsbund Österreich umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Bürokratieabbau verlangt.

Kurze Werbeeinblendung

Die Anwendungsfrist dieser Vorschriften tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Die von der ÖHV geforderte Abschaffung von Obergrenzen bei Kontingenten ist ein weiterer Diskussionspunkt, denn es wird argumentiert, dass zahlreiche Arbeitswillige das Land betreten könnten, wenn Tür und Tor offen stehen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Gesetzgebung
Genauer Ort bekannt?
Wien, Österreich
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
gesetze.dein-rechtsportal.at

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"