Die Europäische Kommission hat Österreich erneut aufgefordert, den Nationalen Energie- und Klimaplan vorzulegen. Österreich ist das einzige Land, das seinen Entwurf noch nicht übermittelt hat, und die EU-Kommission hat bereits im Dezember 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die NEKPs sollen die Ziele der Mitgliedstaaten zur Energie- und Klimapolitik bis 2030 skizzieren. Alle Länder müssen ihre endgültigen Pläne bis zum 30. Juni 2024 vorlegen und die Vorschläge der EU-Kommission berücksichtigen.
Das österreichische Klimaministerium hatte den Entwurf mit Verspätung nach Brüssel geschickt, zog ihn jedoch kurz darauf zurück, da er nur die Position des Klimaministeriums widerspiegeln würde. Umweltministerin Leonore Gewessler betonte, dass auch die Vorschläge anderer Ministerien berücksichtigt wurden. Ein Vertragsverletzungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein Mitgliedstaat EU-Rechtsvorschriften nicht einhält. Die EU-Kommission hat Verfahren gegen Bulgarien und Polen eingestellt, die ebenfalls ihre Pläne nicht vorgelegt hatten, sodass Österreich das einzige säumige Land bleibt.
Walter Rauch, freiheitlicher Umweltpolitiker, äußerte Unverständnis darüber, dass die österreichische Bundesregierung trotz grüner Beteiligung Schwierigkeiten hat, sich auf einen gemeinsamen Plan zur Einreichung in Brüssel zu verständigen. Die Aufforderung der Europäischen Kommission ist eine erneute Mahnung an Österreich, seine Verpflichtungen im Bereich der Energie- und Klimapolitik ernst zu nehmen und die notwendigen Schritte zur Erfüllung der EU-Richtlinien einzuleiten.