Die jüngsten extremen Niederschläge und die daraus resultierenden Überschwemmungen haben die landwirtschaftlichen Aktivitäten in mehreren Regionen erheblich belastet. Insbesondere in den betroffenen Gegenden, die durch die Naturkatastrophe in Mitleidenschaft gezogen wurden, haben Landwirte mit ernsthaften Schwierigkeiten zu kämpfen, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL einzuhalten. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, wurden nun verschiedene Fristen gelockert und Maßnahmen zur unbürokratischen Unterstützung eingeführt.
Die Neuerungen zielen darauf ab, den Landwirten zu helfen, ihre Anbauverpflichtungen zu erfüllen, obwohl die Böden in vielen Fällen noch nicht befahrbar sind. Die Aufstockung der Hilfsgelder aus dem Katastrophenfonds wird ebenfalls unterstützt, um eine schnelle Wiederherstellung zu ermöglichen.
Regelungen für die Begrünung
Aufgrund der anhaltend schlechten Bedingungen für die Pflanzenkultur wurden spezielle Ausnahmen für die Anlage von Zwischenfruchtbegrünungen und Hauptkulturen eingeführt. Diese Maßnahmen beruhen auf der Feststellung, dass viele Felder aufgrund von Wasseransammlungen schwer zu bearbeiten sind. Landwirte sind jetzt in der Lage, gewisse Fristen für die Begrünung ihrer Ackerflächen zu überschreiten, ohne dass eine Meldung an die Agrar Markt Austria (AMA) erforderlich ist.
- Geringfügige Fristüberschreitungen werden akzeptiert, solange der Anbau zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt wird. Das betrifft unter anderem die „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, deren Frist normalerweise bis zum 20. September läuft.
- Für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ können die Zeiträume für den nachfolgenden Anbau entsprechend verlängert werden, wenn auch hier die Fristen nicht eingehalten werden können.
- Selbst nach dem 20. September ist es möglich, abfrostende Zwischenfrüchte zu pflanzen, wenn dies vorher geplant war und dokumentiert werden kann.
- Die Landwirte müssen sicherstellen, dass trotz späterer Anpflanzung eine vollständige Begrünung erreicht wird.
In bestimmten Fällen ist es sogar nicht nötig, nachzuweisen, dass die Flächen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befahrbar waren, besonders wenn ein Stickstoffüberschuss oder große Flächen ungepflanzt geblieben sind.
Regelung zur höheren Gewalt
Für Betriebe, die von höherer Gewalt betroffen sind, gibt es eine besondere Regelung: Die Fristen für die Meldungen an die AMA wurden verlängert. Normalerweise müssen solche Fälle binnen drei Wochen gemeldet werden, aber aufgrund der außergewöhnlichen Umstände in vielen Hochwassergebieten kommt man den Landwirten entgegen. Einzelbetriebliche Ansuchen können auch noch nach dieser Frist eingereicht werden.
- Einzelbetriebliche Meldungen aufgrund von nicht erfüllten Verpflichtungen sind in den stark betroffenen Regionen wie Niederösterreich und Teilen Oberösterreichs nicht erforderlich. Das bedeutet, dass Landwirte, deren Kulturen während der Flut geschädigt wurden, keine zusätzlichen Meldungen tätigen müssen.
- Besonders betroffen sind Flächen, deren Kulturen abknicken, vom Wasser ertränkt werden oder stark verschlammt sind. In solchen Fällen ist die Nichteinhaltung von Ernteverpflichtungen ebenfalls von den Melderegelungen ausgenommen.
Zusätzlich sind auch Meldungen über nicht-landwirtschaftliche Nutzungen, wie z.B. Umstellungen während der Vegetationsperiode, für die betroffenen Betriebe nicht notwendig. Dies soll den Landwirten die administrative Last in einer ohnehin schon schwierigen Zeit zu erleichtern.
Landwirte, die in den betroffenen Regionen tätig sind, können sich bei der Anerkennung von höheren Gewaltfällen auf vereinfachte Verfahren stützen. Die genauen Anforderungen und notwendigen Schritte sind in den einschlägigen Merkblättern der AMA festgelegt und stehen bereit zur Einsichtnahme unter www.ama.at.
Für eine tiefergehende Betrachtung der Hintergründe und Regelungen ist eine umfassende Information wichtig, um den Herausforderungen, die die extremen Wetterbedingungen mit sich bringen, angemessen begegnen zu können. Für weitere Details zur Situation und zu den gesetzlichen Regelungen können interessierte Landwirte die neuesten Informationen auf bauernzeitung.at nachlesen.