In den vergangenen Wochen hat sich eine herausfordernde Situation für die Landwirte in Österreich ergeben, da schwere Niederschläge und Überschwemmungen erhebliche Schäden an den Feldern hinterlassen haben. Diese widrigen Wetterbedingungen haben dazu geführt, dass viele landwirtschaftliche Flächen nicht befahrbar sind, was die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Österreichischen Agrarumweltprogramms (ÖPUL) erschwert. In Anbetracht dieser Umstände wurden nun verschiedene Fristen gelockert, um den Landwirten die Bewältigung dieser Krisensituation zu erleichtern.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig äußerte sich dazu: „Jetzt ist es wichtig, rasch und unbürokratisch zu helfen. Neben der Aufstockung der Mittel im Katastrophenfonds auch mit Erleichterungen hinsichtlich der Verpflichtungen und Fristen bei den ÖPUL-Maßnahmen.“ Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Ausdruck der Unterstützung, sondern auch eine notwendige Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen, die Landwirte wie nie zuvor betreffen.
Erleichterungen im ÖPUL
Für viele der relevanten ÖPUL-Maßnahmen wurden Ausnahmen festgelegt. Insbesondere bei der „Begrünung von Ackerflächen“, die sowohl Zwischenfrüchte als auch Hauptkulturen umfasst, ermöglicht die neue Regelung gewisse Flexibilität. So werden geringfügige Überschreitungen der Fristen toleriert, wenn die Landwirte nachweisen können, dass sie eine vorausschauende Bewirtschaftung angestrebt haben. Dies gilt beispielsweise für die zwischen 20. September liegenden Fristen, die für die Begrünung der Ackerflächen relevant sind.
- Für zwischenzeitliche Begrünungen der Variante 5 gilt nun eine Kulanzgrenze.
- Zwischenfrüchte oder Hauptkulturen können auch später angelegt werden, wenn nachfolgende Fristen nicht eingehalten werden können.
- Selbst das Anpflanzen abfrostender Zwischenfrüchte wird nach dem 20. September geduldet, wenn dies nachweislich geplant war.
Zusätzlich gelten für den „Vorbeugenden Grundwasserschutz“ Erleichterungen: Eine Folgekultur muss nicht angelegt werden, wenn die Böden aufgrund der Wetterbedingungen bis zum 15. Oktober nicht befahrbar sind.
Erweiterte Ausnahmen für betroffene Regionen
In den besonders betroffenen Regionen, insbesondere in Niederösterreich und Teilen Oberösterreichs, gelten zusätzliche Erleichterungen. In diesen Gebieten ist keine Meldung der höheren Gewalt erforderlich, wenn Landwirte ihre Ernteverpflichtungen nicht einhalten können oder wenn durch die Fluten erhebliche Schäden an ihren Feldern entstanden sind. Diese Regelung sollte den Landwirten einen gewissen Handlungsspielraum geben, auch wenn die Umstände außergewöhnlich sind schätzt.
- Einschränkungen bei der Ernte von am Feld stehenden Kulturen.
- Unterbrechungen bei der Rekultivierung von stark geschädigten Flächen.
- Begrünungen müssen nicht flächendeckend vorhanden sein, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden können.
Die genauen Umstände, unter denen diese Regelungen angewandt werden, müssen jedoch in den entsprechenden Unterlagen dokumentiert werden. Ein richtiger Übergang von den festgelegten Fristen hängt dabei von der Dokumentation der jeweiligen Betriebssituation ab.
Die Überflutungen der letzten Wochen haben nicht nur Felder, sondern auch Gebäude und die Infrastruktur stark beeinträchtigt. Viele Landwirte müssen mit zusätzlichen Schäden rechnen, die auch ihren Betrieb in den kommenden Monaten betreffen werden. Diese Unsicherheiten machen es notwendig, dass zum Beispiel Meldefristen für Fälle höherer Gewalt flexibel gehandhabt werden, was sicherstellen soll, dass keine Landwirte benachteiligt werden, die aufgrund der Umstände nicht rechtzeitig handeln können.
Für eine detaillierte Information zu diesen Themen und den Handlungsempfehlungen wird auf die Website bauernzeitung.at verwiesen. Hier sind alle relevanten Details zusammengefasst, die Landwirten helfen können, die schwierigen Bedingungen besser zu bewältigen.