Der Schuldenreport 2024 wurde von der ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb) veröffentlicht und bietet einen umfassenden Überblick über die Situation der Schuldenberatungen und ihrer Klientel in Österreich. Die Zahl der Erstkontakte stieg im Jahr 2023 um 17 % im Vergleich zum Vorjahr an und erreichte den höchsten Wert in den letzten zwölf Jahren. Die durchschnittliche Verschuldung lag bei ca. 55.000 Euro pro Person. Eine besorgniserregende Erhebung zeigt, dass Schulden sich etwa alle acht Jahre verdreifachen, wenn keine Rückzahlung erfolgt. Grund hierfür sind die Zinsen, Zinseszinsen, Anwalts- und Inkassokosten sowie Gebühren.
Der Bericht nennt verschiedene Gründe für die Überschuldung der Klienten. 32 % gaben „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“ als Hauptgrund an, gefolgt von 21 %, die „Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung“ nannten. Weitere 18 % waren ehemalige Selbstständige, die in die Überschuldung geraten waren. Besonders alarmierend ist, dass bereits jede achte Person hohe Lebenshaltungs- und Wohnungskosten als Überschuldungsgrund angibt, was einen Anstieg um das zweieinhalb-fache im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Eine weitere erschreckende Statistik besagt, dass mehr als ein Drittel der Klienten ein Einkommen unter dem Existenzminimum hatte. Dabei liegt das Existenzminimum für eine alleinstehende Person derzeit bei 1.730 Euro pro Monat, während das Grundbetrag des Existenzminimums im Jahr 2023 bei 1.110 Euro pro Monat lag. Dies verdeutlicht, dass Menschen mit Schulden oft in Armut und existenziellem Mangel leben müssen.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, schlägt die Schuldenberatung verschiedene Maßnahmen vor. Zum einen soll es eine Obergrenze für die Explosion von Schuldenbeträgen geben, sodass Schulden sich maximal um Zinsen und Kosten verdoppeln dürfen. Des Weiteren sollte die Nettoersatzrate des AMS auf 70 % erhöht werden, um Überschuldung zu verhindern. Zusätzlich sollte das Existenzminimum auf die Höhe der Referenzbudgets angehoben werden, um Menschen mit Schulden ein menschenwürdiges Leben und ein Minimum an sozialer und kultureller Teilhabe zu ermöglichen. Zudem muss die drohende Verschärfung des Insolvenzrechts für Privatpersonen abgewendet werden.
Der Sozialminister, Johannes Rauch, betonte, dass die Krisen der letzten Jahre Menschen mit bestehenden Schulden besonders hart getroffen haben. Die Bundesregierung habe Maßnahmen ergriffen, um den Menschen in Österreich zu helfen, wie beispielsweise das Paket gegen Kinderarmut, den Wohnschirm, die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen und die Erhöhung der Mindestpensionen. Rauch plädiert auch für strukturelle Reformen, um Armut in Österreich zu verhindern, darunter eine Kindergrundsicherung und eine Anhebung des Existenzminimums.
Das Sozialministerium hat aufgrund des erhöhten Andrangs bei den Schuldenberatungen zusätzliche Sonderförderungen in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde die Einkommens- und Lebensstatistikverordnung novelliert, um fundiertere Aussagen zur Überschuldung treffen und regionale Auswertungen ermöglichen zu können. Ende des Jahres wird erstmals eine Erhebung zur Überschuldung vorliegen, die vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit der Statistik Austria durchgeführt wird.
Um Prävention zu fördern, setzt das Sozialministerium in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Finanzbildung von Frauen und stockt die dafür bereitgestellten Mittel auf. Denn finanzielle Unterstützung ist nur nachhaltig, wenn gleichzeitig auch die Finanzbildung ausgebaut wird und Beratungsangebote der Schuldnerberatung zur Verfügung stehen, so Sozialminister Johannes Rauch.
Der Schuldenreport 2024 steht unter www.schuldenberatung.at/service-downloads zum Download bereit.
Tabelle:
| Überschuldungsgründe | Prozent |
| ————————— | ——- |
| Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung | 32 % |
| Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung | 21 % |
| Ex-Selbstständigkeit | 18 % |
| Hohe Lebenshaltungs- und Wohnungskosten | 12,5 % |
Quelle: ASB Schuldnerberatungen GmbH / ots