Schärding

Zwettler Kampf um Milo: Gericht spricht Paar von Vorwürfen frei

Drama in Zwettl: Ein hundeliebendes Paar gerät am 20. April in einen heftigen Streit – Ohrfeigen und Kopfstöße sorgen für Chaos, aber die Richterin spricht sie frei!

Am 20. April kam es in der Wohnung eines Paares im Bezirk Zwettl zu einem Vorfall, der für erhebliche Unruhe sorgte. Der französische Bulldogge Milo hielt mit seinem Winseln die Partnerin (37) in Atem. Als sie ihren Lebensgefährten (45) in der Nähe der Hundebox entdeckte, wurde sie misstrauisch und vermutete, dass das Tier misshandelt wurde. In ihrem Schock über die angebliche Situation reagierte sie mit einer Ohrfeige gegen den Mann.

Der 45-Jährige wagte es, seine Sicht der Dinge zu schildern und erklärte vor Gericht: „Ich hab ane ‚kriagt, weil der Hund g’winselt hat. Ich wollte Milo nur aus der Box lassen. Er ist taub und man muss sich immer bemerkbar machen, sonst reagiert er nicht.” Er betonte dabei, er habe nicht den Hund, sondern die Hundebox getreten.

Körperliche Auseinandersetzung und Missverständnisse

Obwohl die Situation eskalierte, ließ der Mann durchblicken, dass er keine ernsten Verletzungen erlitten hatte. Er erzählte, dass er von der Partnerin mit Fäusten gegen die Brust geschlagen worden sei, aber er blieb unverletzt. Die Partnerin dagegen erlitt einen Nasenbeinbruch, den sie dem Kopfstoß des Mannes zuschrieb.

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Der 45-Jährige gab an, es handele sich dabei um ein Missgeschick. Während des Gerangels sei er gestolpert und habe unbeabsichtigt mit seinem Kopf die Nase der Partnerin getroffen. Diese unterschiedlichen Darstellungen von Ereignissen verdeutlichen, wie schnell Missverständnisse und körperliche Auseinandersetzungen im persönlichen Umfeld entstehen können.

Gerichtsurteil und Konsequenzen

In der Gerichtsverhandlung wurde letztendlich entschieden, dass der Waldviertler keine ernsthaften Verletzungen durch die Körpertätigkeiten seiner Partnerin erlitten hatte. Daher sprach das Gericht die Frau vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Auch die Vorwürfe gegen den Mann, eine absichtliche Verletzung und Tierquälerei begangen zu haben, konnten nicht ausreichend nachgewiesen werden. Er erhielt ebenfalls einen Freispruch von den Vorwürfen. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Vorfall zeigt, wie emotional aufgeladene Situationen zu unvorhersehbaren Reaktionen führen können und die Grenzen zwischen dem Schutz des geliebten Haustiers und der Fernhaltung von körperlicher Gewalt oft schwer zu definieren sind. Solche Situationen erfordern eine einfühlsame und ruhige Herangehensweise, um Missverständnissen und unnötigen Konflikten vorzubeugen.

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Quelle/Referenz
noen.at

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