Schärding

Wölfin Akira aus Göpfritz entlaufen: Rückkehrpläne im Gange

Entlaufene Wölfin Akira sorgt für Aufregung in Göpfritz: Tierheim-Betreiber und Jägerschaft arbeiten fieberhaft daran, das stressgeplagte Tier zurückzuholen!

Am Dienstagmorgen herrschte große Besorgnis im kleinen Ort Göpfritz, als die Wölfin Akira aus ihrem Gehege entfloh. Akira lebt zusammen mit einem Rüden auf dem Gnadenhof von Judith Exel, die sich für den Schutz und die Pflege weißer Wölfe eingesetzt hat. Ihr Mann, Peter Huber, ein bekannter Rennpferdezüchter, steht ihr in diesen Bemühungen zur Seite. Die Familie hat eine enge Bindung zu den Tieren, was die Sorge um Akira, die in der Wildnis wahrscheinlich nicht zurechtkäme, nur noch verstärkte.

Die ersten Alarmzeichen wurden schnell gesetzt, und die Besitzer konnten mithilfe zahlreicher Hinweise den Aufenthalt von Akira ausfindig machen. Dank Wildkameras wird ihr Verhalten überwacht, während die Behörden in Alarmbereitschaft sind. Es ist wichtig, das Tier aus Stress zu befreien, denn das Leben in der freien Natur stellt für Akira eine vollkommen neue Herausforderung dar.

Herangehensweise an das Einfangen

Die Rückkehr von Akira könnte kompliziert werden, da spezielle Pläne für die Einfangaktion geschmiedet werden müssen. Bezirkshauptmann Markus Peham bestätigte auf Anfrage, dass die Amtstierärztin in die Bemühungen eingebunden ist. Das Ziel ist nicht nur die Rückführung von Akira, sondern auch ein stressfreies Einfangen, um die Gefahr für das Tier zu minimieren.

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Akira ist eine arktische Wölfin, was bedeutet, dass sie äußerlich ganz anders aussieht als die heimischen Wölfe, die sich in den Wäldern unserer Region aufhalten. Wichtig zu wissen ist, dass Akira in einem Zoo geboren wurde und nie zuvor in der freien Wildbahn gelebt hat. Dies bringt besondere Herausforderungen mit sich.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtliche Situation ist in diesem Fall ebenfalls komplex. Nach 42 Tagen in der Freiheit gelten gemäß §384 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) die Eigentumsrechte an der Wölfin als erlöschen. Diese Regelung ist seit 1812 in Kraft und erläutert, dass der Betreiber eines Geheges berechtigt ist, das entkommene Tier zu verfolgen, jedoch mit bestimmten Auflagen.

Das NÖ Jagdgesetz ist auf Akira nicht anwendbar, da die tierschutzrechtlichen Bestimmungen überwiegen. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden wie die Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden müssen, und der Betreiber eines Geheges hat die Erlaubnis, entlaufene Tiere unter ganz bestimmten Bedingungen zu verfolgen und einzufangen.

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Es bleibt abzuwarten, wie die Situation weiter verläuft und ob die gewünschten Maßnahmen zur Rückholung von Akira wie geplant umgesetzt werden können. Die Entwicklung wird von allen Beteiligten mit Spannung verfolgt, einschließlich der Tierfreunde und der Anwohner in Göpfritz. Für weitere Informationen zu diesem Vorfall können Details auf www.noen.at eingesehen werden.

Quelle/Referenz
noen.at

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