Am 3. Oktober findet am Kremser Landesgericht die nächste Verhandlung gegen einen ehemaligen Bankberater der Raiffeisenbank Zwettl statt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, schwere Straftaten begangen zu haben, darunter Betrug, Diebstahl, Geldwäsche und Urkundenunterdrückung. In diesem Fall geht es um erhebliche Gelder, die er von einer betagten Frau abgezweigt haben soll, die an Demenz leidet.
Die Vorwürfe betreffen nicht nur Bargeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro, sondern auch die unrechtmäßige Aneignung von Goldmünzen. Der Angeklagte hat sich bis jetzt in allen bisherigen Verhandlungen für unschuldig erklärt und wird den endgültigen Ausgang des Prozesses mit Spannung erwarten.
Hintergrund der Anklage
Der Fall wurde ins Rollen gebracht, als die 79-jährige Schwester der betroffenen Kundin deren Erwachsenenvertretung übernahm und Unregelmäßigkeiten in der Vermögensaufstellung entdeckte. Diese Auffälligkeiten führten dazu, dass die Bank nicht in der Lage war, das Fehlen von großen Vermögenswerten zu erklären. Infolge dieser Entwicklungen stellte die Schwester eine Betrugsanzeige, was die Ermittlungen in Gang setzte und zu einer Analyse von Bareinzahlungen auf das Konto des Angeklagten führte. Diese summierten sich auf beinahe 700.000 Euro.
Die Verteidigung des Beschuldigten versucht, den vermeintlichen Reichtum ihres Mandanten mit seiner sparsamen Lebensweise zu erklären. laut Verteidigung hat der Angeklagte während seiner Studienzeit immer wieder Gelegenheitsjobs angenommen und mit seinen Ersparnissen Goldkäufe betrieben. Diese Goldbestände hätten sich über die Jahre erheblich vermehrt, sodass der Wert des Goldes um das Fünffache gestiegen sei. Der Anwalt führt als Beweis an, dass an einem bestimmten Tag, dem 12. Oktober 2021, die Schwester in der Bank gewesen sei und dort 20.000 Euro abgehoben habe.
Zeugenaussagen und Widersprüche
Ein Kassierer der Bank behauptete, dass er dieses Geld persönlich an die Schwester ausgezahlt habe, was dazu führt, dass er sich nun wegen falscher Zeugenaussage verantworten muss. Doch die 79-Jährige widerspricht dieser Aussage vehement. Sie erklärte im Zeugenstand, dass sie am besagten Tag nicht in Zwettl, sondern in Wien gewesen sei, wo sie einen Arzttermin hatte. Diese Informationen wurden von ihrer Augenärztin bestätigt, was die Glaubwürdigkeit des Kassierers in Frage stellt.
Die Verteidigung hat zudem beantragt, weitere Zeugen zu laden und ein Gutachten erstellen zu lassen, um die Position des Angeklagten zu stärken. Ungeachtet der bisherigen Entwicklungen bleibt abzuwarten, ob und wie das Gericht zu einem Urteil kommen wird. Es gilt auch im Fall des ehemaligen Bankberaters die Unschuldsvermutung, bis eine Entscheidung getroffen ist.
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