Ein merklicher Streit zwischen einem Paar in Ottenschlag endete am Landesgericht Krems mit Freisprüchen für beide Parteien. Der Konflikt, der bereits im April 2024 begann, führte zu gegenseitigen Anzeigen, die beim Gericht ihren Höhepunkt fanden. Der 45-jährige Mann stand im Verdacht, seiner 34-jährigen Partnerin einen Kopfstoß verpasst zu haben, was in einem Nasenbeinbruch mündete. Darüber hinaus wurde ihm vorgeworfen, einen Hund getreten zu haben.
Die Vorwürfe kösteten nervenaufreibend für beide Beteiligten. Die Frau behauptete, dass der Streit ausbrach, nachdem sie das Winseln des Hundes gehört habe und befürchtete, ihr Lebensgefährte könnte dem Tier Gewalt angetan haben. In einem hitzigen Moment konfrontierte sie ihn, was zu dem Vorfall führte, bei dem ihr ein Kopfstoß ins Gesicht versetzt wurde.
Wechselseitige Vorwürfe
Ihr Lebensgefährte hingegen stellte klar, dass der Hund aufgrund seiner Taubheit unangemessen reagierte und er nur gegen die Box trat, aus der das Tier herauswollte. Er stritt alle Vorwürfe ab und erklärte, dass der Kopfstoß unabsichtlich passierte, weil er alkoholisiert gestolpert sei. In seinen Worten, „ich bin einfach gefallen“. Diese Aussage wurde von der Richterin als mögliche Erklärung für das Geschehen anerkannt.
Im Gegenzug bestritt der Mann, der Frau körperliche Gewalt zugefügt zu haben und stellte ihr Verhalten als unangebracht dar. Er beschuldigte sie, ihm während des Streits Faustschläge gegen die Brust versetzt zu haben. Die Richterin konnte keine klare Grundlage für die Körperverletzung erkennen, da sämtliche Vorwürfe, die gegen beide erhoben wurden, nicht hinreichend bewiesen werden konnten.
Die Rolle des Hundes
Eine zentrale Figur in diesem Fall war der Hund, der im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand. Das Tier hatte im Vorfeld für Unruhe gesorgt, als es aus seiner Box heraus wollte. Der 45-Jährige erklärte, dass sein Verhalten lediglich eine Reaktion auf das Winseln des Hundes war. Die Richterin wies darauf hin, dass der Hund in bester Verfassung war und keine Anzeichen von Misshandlung aufwies.
In der rechtlichen Auslegung wurde festgestellt, dass der Vorwurf, gegen ein Tier missbräuchlich vorzugehen, nicht zutreffend war. Das Gericht war sich einig, dass es keine Beweise für eine direkte gewaltsame Handlung gegen den Hund gab, was schließlich auch zur Freisprechung führte. Es stellte sich heraus, dass der Körperkontakt, der als potenzielle Körperverletzung wahrgenommen wurde, in Wirklichkeit aus einem Missverständnis und einer unglücklichen Situation resultierte.
Weder die Partnerin noch der Partner konnten den Richter überzeugen, dass es sich um mehr als einen bedauerlichen Zwischenfall handelte. In der Endabrechnung sah die Richterin nicht nur keinen angeklagten Straftatsbestand gegeben, sondern schloss auch die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte aus.
Zusammenfassend ging der Prozess ohne rechtskräftige Verurteilungen zu Ende, wobei die Vorwürfe gegen beide Betroffenen als unbegründet angesehen wurden. Dies ist ein weiterer Fall, der zeigt, wie schwierig es manchmal sein kann, zwischen Missverständnissen und tatsächlichen Vergehen zu unterscheiden. Die Freisprüche lassen jedoch ein Fragezeichen offen, ob diese Situation für die beiden nicht doch Grund genug für ein Umdenken in ihrer Beziehung sein könnte.