Niederösterreich führt die Umstellung auf die Sachleistungskarte für Asylwerber in ganz Niederösterreich durch. Die Landeshauptmannstellvertreter Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser von der FPÖ gaben bekannt, dass dies in drei Schritten ab dem 2. September geschehen wird. Bis zum 1. November sollen insgesamt 1.120 Personen von dieser Maßnahme betroffen sein. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Bargeldtransfers an Schlepper und ins Heimatland zu verhindern und den Zugang zu Alkohol und Tabak zu unterbinden.
Die Einführung der Sachleistungskarte soll das Bundesland als Asylstandort weniger attraktiv machen, wie die FPÖ-Politiker betonen. Die Grundversorgung für Asylwerber soll kein „Shopping-Erlebnis“ sein, so Landbauer. Die Partei betont, dass die Interessen der eigenen Landsleute Vorrang haben und finanzielle Anreize für Asylwerber keine Priorität darstellen sollten. Das Ziel ist es, den Fokus auf die Bedürfnisse der österreichischen Bevölkerung zu legen.
Die Maßnahme beinhaltet auch Einschränkungen beim Einkauf für Asylwerber. Sie dürfen keine Sozialläden nutzen und haben keinen Zugang zu Apotheken für Medikamente oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Asylwerber erhalten zusätzlich zum Sachleistungskartensystem ein monatliches Taschengeld von 40 Euro in bar für weitere Einkäufe. Ärzte können rezeptpflichtige Medikamente verschreiben, aber die Betroffenen müssen diese selbst bezahlen.
Die Umstellung beginnt Anfang September mit 85 Quartieren und 420 Asylwerbern. Weitere 92 Standorte werden im Oktober und November umgestellt. Rund 80 Prozent der betroffenen Personen sind syrische und afghanische Staatsbürger. Wer in Niederösterreich Schutz und Unterstützung sucht statt finanzieller Anreize, wird unterstützt. Ein strengeres Waffenverbot in den Unterkünften soll durchgesetzt werden, und bei Verstößen droht der Verlust der Grundversorgung.
Die Volkspartei Niederösterreich unterstützt die Umstellung auf Sachleistungen für Asylwerber. Ziel ist es, die Bargeldleistungen im Asylwesen schnell zu reduzieren. Das Innenministerium plant ebenfalls die Einführung einer eigenen Sachleistungskarte für Asylwerber auf Bundesebene, nachdem der Testlauf in Oberösterreich erfolgreich war. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Grundversorgung ohne Bargeldabwicklungen zu gewährleisten.
Historische Parallelen:
Es gibt einige historische Parallelen zu den aktuellen Maßnahmen in Niederösterreich hinsichtlich der Sachleistungskarte für Asylwerber. Ein vergleichbares System wurde beispielsweise während der Flüchtlingskrise 2015 in Deutschland eingeführt. Damals entschied die bayerische Regierung, dass Asylbewerber Sachleistungen erhalten sollten, anstelle von Geldleistungen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls mit dem Ziel eingeführt, den Missbrauch von Geldleistungen zu verhindern und Anreize für Asylbewerber zu verringern. Trotz einiger Ähnlichkeiten gibt es auch Unterschiede, wie beispielsweise die Umsetzung und die Intensität der restriktiven Maßnahmen in Niederösterreich im Vergleich zu Bayern.
Hintergrundinformationen:
Die Entscheidung, die Sachleistungskarte für Asylwerber in Niederösterreich einzuführen, erfolgt vor dem Hintergrund einer politischen Debatte über die Versorgung von Asylbewerbern und die Verwaltung öffentlicher Gelder. Die FPÖ, die maßgeblich an der Einführung beteiligt ist, argumentiert, dass Bargeldtransfers an Schlepper und die Nutzung von Sozialleistungen durch Asylbewerber eingeschränkt werden sollen. Diese Maßnahme soll auch dazu dienen, die Attraktivität von Niederösterreich als Asylstandort zu verringern und die Interessen der österreichischen Bevölkerung in den Vordergrund zu stellen. Die Volkspartei NÖ unterstützt diesen Ansatz und betont, dass Asylbewerber, die hauptsächlich nach finanziellen Vorteilen suchen, in Niederösterreich nicht willkommen sind.
Statistiken und Daten:
Aktuelle Statistiken zeigen, dass die Umstellung auf die Sachleistungskarte in Niederösterreich einen Großteil der Asylwerber betrifft, von denen etwa 80% syrische und afghanische Staatsbürger sind. Die Einführung erfolgt schrittweise in drei Phasen, wobei insgesamt 1.120 Personen von dieser Maßnahme betroffen sein werden. Diese Daten verdeutlichen den Umfang der Umstellung und die Zielgruppe, die von den neuen Regelungen betroffen ist. Die Unterstützung der Umstellung durch das Innenministerium und die geplante bundesweite Einführung einer Sachleistungskarte für Asylwerber ab 2025 unterstreichen die Relevanz und Tragweite dieser Maßnahme.