Ein richtungsweisender Fall wird derzeit erneut vor Gericht verhandelt: Eine 33-Jährige steht zum dritten Mal wegen einer schweren Messerattacke auf ihren Ehemann in Ried vor Gericht. Erste Urteile hatten nicht zu einer abschließenden Klärung geführt; eine Reihe von Fehlern und Ungereimtheiten führten zur Einstellung der Verfahren. Diesmal wird ein detaillierterer Blick auf die Geschehnisse geworfen, die sich im Sommer 2022 ereigneten.
Die Beschuldigte wird vorgeworfen, ihrem Ehemann während des Schlafes eine gefährliche Verletzung zugefügt zu haben. Laut Anklage soll sie berührende Medikamente in sein Essen gemischt haben, bevor sie ihm mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge eine 22 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zufügte. Die Staatsanwältin argumentiert, dies geschehe „zweifellos, um ihn verbluten zu lassen.“ Doch die Tatwaffe wurde bis heute nicht eindeutig identifiziert, was die Zweifel an der Anklage schürt.
Ungewisse Tathandlung und widersprüchliche Aussagen
Der Tathergang bleibt nebulös. Die Frau bestreitet vehement ihre Schuld und einigten sich darauf, dass es keine Zeugen gab, die einen klaren Blick auf die Geschehnisse hatten. Ihr Anwalt stellte klar, dass an der Angeklagten keine Blutspritzer gefunden wurden, was ein starkes Indiz für ihre Unschuld darstellt. Während der Verhandlung bezeichnete die Frau die Beziehung zu ihrem Mann als „zerrüttet“ und beschuldigte ihn seinerseits der Grobheit und körperlichen Übergriffe.
Im vorherigen Verfahren hatte die Frau ihre eigene Tochter beschuldigt, die damals erst 13 Jahre alt war. Nun bleibt sie vage in ihrer Aussage und spekuliert, dass vielleicht ihr Kind dem Mann leidet, aber behauptet, sie könne es nicht mit Sicherheit sagen. Diese Unklarheit zieht sich durch die gesamten Aussagen, was den Vorsitzenden des Gerichts dazu bringt, die verschiedenen Versionen der Geschichte als ausgesprochen störend zu empfinden.
Das ganze Drama wird durch verschiedene Zeugenaussagen verstärkt, die teils enorme Widersprüche aufweisen. Zum Beispiel soll der frühere Liebhaber der Angeklagten zu Polizei gesagt haben, dass seine Freundin ihm mitgeteilt habe, ihr Mann liege blutend im Bett. Problematisch ist jedoch, dass dieses Telefonat mehr als eine Stunde vor dem tatsächlichen Vorfall stattfand. Solche Diskrepanzen werfen ernsthafte Fragen auf.
Psychische Fragestellungen und emotionale Instabilität
Patientenpsychologische Gutachten bringen neue Dimensionen in den Fall hinein: Die Gutachterin Adelheid Kastner stellte bei der Beschuldigten eine „histrionische Störung“ fest, zusammen mit emotionaler Instabilität. Dies könnte als Hinweis gewertet werden, dass die Frau möglicherweise Schwierigkeiten hat, sich an die Wahrheit zu halten und diese flexibel zu interpretieren, je nachdem, in welcher Situation sie sich befindet.
Die Fortsetzung des Verfahrens ist nun von erheblicher Bedeutung. Die drei jüngeren Kinder des Paares schliefen während des Vorfalls im Obergeschoss. Ein Neffe aus Tschechien, der in der ersten Verhandlung nicht aussagen wollte, war ebenfalls in der Nähe. Die Tatsache, dass er im zweiten Verfahren nicht einvernommen wurde, war ein weiterer Grund für die Aufhebung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof. Jetzt muss das Gericht die Komplexität dieser Geschehnisse wieder analysieren, was auf vier geplante Verhandlungstage hinweist.
Am Montag wurden bereits die Details des Tattags von dem Vorsitzenden des Gerichts erneut durchgegangen, während die Einvernahme des Opfers am Nachmittag auf der Agenda stand. Ein Urteil wird voraussichtlich in der nächsten Woche bekannt gegeben. Die Verhandlung wirft Licht auf nicht nur rechtliche, sondern auch psychologische Aspekte der menschlichen Beziehungen und Konflikte, die letztendlich zu solch tragischen Ereignissen führen können.