Ried

Familiendrama vor Gericht: Mordversuch oder Notwehr?

„Drama in der Familie: Eine Frau steht vor Gericht, weil sie ihrem Ehemann im Schlaf mit einem Messer den Hals aufgeritzt haben soll – und das alles vor den Augen ihrer Kinder!“

In einem brisanten Gerichtsverfahren in Ried wird die Angeklagte, eine 33-jährige Frau, zum dritten Mal wegen des versuchten Mordes an ihrem Ehemann konfrontiert. Der Vorwurf basiert auf belastenden Behauptungen, die sie im Sommer 2022 im Tiefschlaf des Mannes mit einer scharfen Klinge angegriffen haben soll. Die Details der Vorfälle um die Beziehung des Paares und die psychische Verfassung der Angeklagten werfen ein düsteres Licht auf die Geschehnisse.

Die Staatsanwaltschaft hat erhebliche Zweifel an der Unschuld der Frau und betrachtet sie als die einzige Person mit einem plausiblen Motiv für die vermeintliche Tat. Sie soll dem Opfer Medikamente, die sie aufgrund einer depressiven Phase eingenommen habe, in dessen Gulasch gemischt haben. Dieser Zustand führte dazu, dass der Mann lethargisch wurde und sich schlafen legte, was die Staatsanwaltschaft als günstigen Moment für den Angriff wertet. Auf ein 22 Zentimeter langes Schnittmuster an seinem Hals wird hingewiesen, das seinen Tod hätte herbeiführen können, hätte nicht eine Notoperation stattgefunden.

Psychische Stabilität der Angeklagten im Fokus

Die Verteidigung der Angeklagten hingegen bringt eine Vielzahl an Ungereimtheiten vor, die die Beweislage in Frage stellen. So ist die genaue Tatwaffe bis heute unbestimmt, und es gibt keine Augenzeugen des Vorfalls. Zudem sind keine Blutspritzer oder andere Beweise an der Angeklagten gefunden worden. In dieser angespannten Situation beteuert die 33-Jährige ihre Unschuld und beschreibt die Beziehung zu ihrem Mann als „zerrüttet“, wobei sie anführt, dass man nur der Kinder wegen zusammengeblieben sei. Darüber hinaus beklagt sie sich über angebliche Grobheiten und gewalttätige Übergriffe ihres Mannes.

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Während der Verhandlung sorgten die widersprüchlichen Aussagen der Frau für Aufsehen. In ihrer ersten Befragung behauptete sie, ihr Mann habe sie angegriffen, was sie zur Verteidigung mit einem Teppichmesser „genötigt“ habe. Diese Aussage wurde jedoch später widerrufen, als sie ihre Tochter beschuldigte. An Montag erklärte sie, sie könne sich kaum mehr an ihre ursprünglichen Aussagen erinnern. Solche Erinnerungsprobleme wurden in den vorhergehenden Verfahren von der psychologischen Gutachterin Adelheid Kastner attestiert, die der Frau eine emotionale Instabilität und eine „histrionische Störung“ attestierte. Diese Störung beschreibt das Bedürfnis, stets im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen, selbst wenn dies mit der Realität in Konflikt steht.

Wiederholte Verhandlungen und Ungereimtheiten

Die aktuelle Verhandlung ist die dritte ihrer Art, nachdem der Oberste Gerichtshof das vorherige Urteil aufgehoben hatte, da wichtige Zeugenaussagen ausblieben. Die Tatsache, dass während des vermeintlichen Übergriffs auch die drei kleinen Kinder und ein 13-jähriges Kind sowie ein Neffe im Haus waren, verstärkt die Schwere des Falls. Der Neffe, der kein Deutsch spricht, hatte sich zuvor geweigert auszusagen, was zur weiteren Komplexität der Beweisführung beiträgt.

Das Gericht hat in der aktuellen Verhandlung insgesamt vier Tage angesetzt, um alle Details des Tathergangs und die verschiedenen Versionen der angesprochenen Vorfälle sorgfältig zu überprüfen. Ein Urteil ist für den Montag in der kommenden Woche zu erwarten, doch die Verwirrung und Unsicherheit rund um die mutmaßlichen Ereignisse bleibt bestehen.

Quelle/Referenz
noen.at

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