Oberösterreich

Notfallmedikamente für Palliativpatienten: Neues Gesetz in Österreich!

Erleichterung für Palliativpatienten: Neue Regelung ermöglicht schnellere Abgabe von Notfallmedikamenten

Die Abgabe von hochwirksamen Schmerzmitteln an Palliativpatienten wurde in Österreich erleichtert. Palliativpatienten können nun bei akuter Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes schneller mit Notfallmedikamenten versorgt werden. Diese Medikamente fallen unter die Suchtgiftverordnung.

Früher mussten mobile Hospizdienste und Pflegeeinrichtungen die hochwirksamen Schmerzmittel erst bestellen, wenn sich der Zustand der Patienten akut verschlechterte. Dies führte zu unnötigem Leid, so das Gesundheitsressort. Seit Februar dürfen diese Einrichtungen Vorräte halten, deren Kosten vom Ministerium übernommen werden.

Nach ärztlicher Verschreibung können Notfallmedikamente wie Opiate direkt an die Patienten abgegeben werden. Die Sozialversicherung deckt jedoch keine kostenintensive Vorratshaltung von Medikamenten ab. Daher hat das Gesundheitsressort 230.000 Euro zur Deckung der Zusatzkosten bereitgestellt. Die Abwicklung erfolgt über Hospiz Österreich.

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Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Patienten bei akuter Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes schnell und unkompliziert die benötigten Medikamente erhalten. Durch die Kostenübernahme werden die Einrichtungen der Palliativversorgung entlastet. Hinzu kommt, dass ab Herbst Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden können, um den Prozess zu vereinfachen.

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