Linz-Land

Untersuchung abgeschlossen: AUA-Pilot bei Hagelschaden ohne Fehler

Nach einem heftigen Hagelsturm über der Steiermark ermittelt die Staatsanwalt Korneuburg gegen Austrian Airlines wegen möglicher Sicherheitsmängel beim Piloten – doch der Flieger ist wieder im Einsatz!

Im Juni erlebte ein Flugzeug der Austrian Airlines (AUA) einen unangenehmen Zwischenfall, als es während des Flugs von Palma de Mallorca nach Wien in ein schweres Gewitter geriet. Trotz der heftigsten Turbulenzen schaffte es die Maschine, sicher am Wiener Flughafen Schwechat zu landen, jedoch wurde sie durch Hagel beschädigt.

Nach diesem Vorfall kam es zu einer umfassenden Untersuchung durch die Austro Control, die für die Sicherheit in der Luftfahrt verantwortlich ist. Diese Überprüfung dauerte mehrere Wochen. Die Befürchtungen, dass während der Ausbildung des AUA-Piloten gegen Vorschriften verstoßen wurde, konnten jedoch nicht bestätigt werden. „Es wurden keine Verstöße festgestellt“, erklärte ein Sprecher der Fluglinie.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Das Luftfahrzeug, ein Airbus A320, wurde inzwischen repariert und ist bereits wieder im regulären Betrieb. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Gemeingefährdung eingeleitet. Diese Maßnahmen wurden aufgrund einer anonymen Meldung eines Sachverständigen getroffen, die auf eine mögliche unzureichende Schulung des Piloten in Bezug auf das Wetterradar hinweist.

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Die AUA reagierte scharf auf die Vorwürfe und wies diese „aufs Schärfste zurück“. Zudem legte das Unternehmen rechtliche Schritte gegen die anonyme Person ein, die die Informationen weitergab. Die Situation bleibt angespannt, während die Ermittlungen stattfinden und sich die verschiedenen Parteien rechtlich absichern.

Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die Herausforderungen in der Luftfahrtindustrie, insbesondere im Umgang mit extremen Wetterbedingungen. Während die Sicherheit der Passagiere an oberster Stelle steht, zeigt die Situation auch, wie schnell Vorwürfe gegen Fluggesellschaften vergeben werden können. Weitere Details zu dieser Thematik können in einem Artikel von www.meinbezirk.at nachgelesen werden.

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Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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