Eine rechtliche Entscheidung hat für viele Kunden des Verbunds positive Auswirkungen: Betroffene Haushalte erhalten aufgrund einer unzulässigen Strompreiserhöhung im Mai 2022 Geld zurück. Diese Nachricht wurde am Montag von dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Energieunternehmen selbst bekannt gegeben. Eine schriftliche Mitteilung an die berechtigten Kunden, die erklärt, wie viel sie zurückbekommen, soll in den kommenden Wochen folgen.
Die Preiserhöhung im Jahr 2022 fiel zeitlich mit einem Anstieg der Gaspreise zusammen, was wiederum zu höheren Stromkosten führte. Der Verbund, bekannt für seinen Strom aus 100 Prozent Wasserkraft, hat sich entschieden, die Preise an den Marktbedingungen für Gaskraftwerke zu orientieren, was auf Ablehnung bei den Kunden stieß. Daraufhin agierte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums und erhob Klage gegen die rechtliche Zulässigkeit dieser Preisanpassung, die nun zu einer Einigung führte.
Wer hat Anspruch auf Rückzahlung?
Die Rückzahlungen stehen allen Haushaltskunden zu, deren Stromtarife ab dem 1. Mai 2022 erhöht wurden. Die relevanten Tarife, bei denen die Preisanpassung stattfand, sind:
- Verbund-Strom-Haushalt 5/22
- Verbund-Strom-Haushalt Sonne 5/22
- Verbund-Strom-Haushalt-Direkt 5/22
Selbst ehemalige Kunden, die inzwischen keinen Vertrag mehr mit dem Unternehmen haben, profitieren ebenfalls von dieser Regelung, sofern sie von der Preiserhöhung betroffen waren.
Wie hoch ist die Rückzahlung?
Die genaue Höhe der Rückzahlung variiert und wird auf Grundlage der individuellen Arbeitspreise vor und nach der Preisanpassung sowie aller gewährten Rabatte und Bonuszahlungen berechnet. Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.300 kWh wird die Kompensation voraussichtlich etwa 90 Euro betragen, wie der VKI angibt. Der Verbund rechnet damit, dass sich die Gesamtsumme der Rückzahlungen in den zweistelligen Millionenbereich belaufen wird.
Das Verfahren zur Antragstellung ist einfach gestaltet: Kunden können online beim VKI eine Gutschrift beantragen. Die Frist hierfür endet am 11. November 2024. Sollte jemand aus technischen Gründen Schwierigkeiten mit der Online-Anmeldung haben, besteht die Möglichkeit, sich telefonisch beim VKI zu melden.
In den letzten Monaten gab es bereits eine vergleichbare Einigung zwischen dem VKI und Wien Energie im Rahmen eines Tarifstreits. Aktuell stehen noch Verfahren gegen die EVN in Niederösterreich aus, die möglicherweise weitere Rückzahlungen zur Folge haben könnten.
Für die betroffenen Kunden bietet dieser Rückzahlungsprozess eine Möglichkeit, finanzielle Einbußen, die durch die unrechtmäßige Tarifänderung entstanden sind, auszugleichen. Dies könnte ein wichtiger Schritt in der Kundenbeziehung zwischen den Energieanbietern und ihren Verbrauchern sein und gibt einen Vorgeschmack auf mögliche rechtliche Änderungen in der Energiepreispolitik der Zukunft.