Linz-Land

Linz: Gerichtsurteil im Fall Christa P. – Sechs Monate Haft für M.

„Schockierende Wende in Linz: Ein 44-Jähriger wurde für das 'Imstichlassen' und das Vergraben einer toten Freundin zu 6 Monaten Haft verurteilt – die Ungewissheit über Christa P.s Tod bleibt!“

Am Dienstagmorgen fand in Linz eine aufsehenerregende Verhandlung gegen einen 44-jährigen Mann statt. Der Angeklagte, der wegen „Imstichlassen einer Verletzten“ und „Störung der Totenruhe“ zur Verantwortung gezogen wurde, betritt den Gerichtssaal mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze und zieht zunächst die Aufmerksamkeit auf sich, als er sich zögerlich zu den Anklagen äußert. Vor der Richterin gibt er zu, schuldig zu sein. Doch die Umstände, die zu den Vorwürfen führten, werfen viele Fragen auf.

Die Verhandlung zog ein großes Publikum an, sodass zahlreiche Zuschauer stehen mussten, während die Angehörigen von Christa P. deutlich ungeduldig ihre Position einnahmen. Die 55-jährige Linzerin verschwand am 14. Oktober 2023 spurlos, nachdem sie zuletzt in der Wohnung des Angeklagten gesehen wurde. Acht Monate später wurde ihr Leichnam in einem Feld in Ebelsberg gefunden, nachdem Herr M. einem Verwandten gestanden hatte, dass sie nach ihrem Tod dort begraben worden war.

Die schwere Vorwürfe

Der Staatsanwalt legt M. vor, alles falsch gemacht zu haben. Ihm wird vorgeworfen, keinen Notruf abgesetzt zu haben, als Christa P. gesundheitliche Probleme in seiner Wohnung hatte. Stattdessen vergrub er sie im Feld, nachdem sie verstorben war. Vor Gericht musste M. sich dem verheerenden Vorwurf stellen, richtig gehandelt zu haben, als sich diese Tragödie entfaltete.

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In den Gerichtsaussagen wird klar, dass die genauen Umstände der Nacht, in der Christa P. starb, nur von den beiden Beteiligten tatsächlich bekannt sind. M. gibt an, dass sie zusammen Alkohol konsumierten und er später Substitol nahm, ein Medikament, das Morphin enthält. „Ich dachte nie, dass sie stirbt“, wiederholte er mehrmals im Laufe der Verhandlung und beteuert, nichts über ihren möglichen Drogenkonsum gewusst zu haben.

Ein weiterer belastender Punkt ist, dass M. in jener Nacht dreimal mit einem Freund telefonierte und ihm mitteilte, dass Christa P. nicht mehr aufwachbar sei. Obwohl der Freund riet, einen Notarzt zu rufen, kam es zu keinem Anruf. Der Freund schwächt im Verlauf der Verhandlung seine Aussagen ab und beschreibt M. als durcheinander, was die Umstände des Vorfalls betrifft.

Die Richterin führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass Herr M. die Möglichkeit gehabt hätte, Hilfe zu leisten, und die Familie von Christa P. über Monate im Unklaren ließ. In Anbetracht dieser Tatsachen verhängte sie eine zusätzliche Strafe von sechs Monaten, die sich zu einer bestehenden Haftstrafe von 18 Monaten addiert. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Nach der Urteilsverkündung war die Unzufriedenheit unter den Angehörigen von Christa P. deutlich spürbar. Ein Verwandter brach in einem emotionalen Moment heraus: „Es ist ein weiterer Stich ins Herz der Familie.“ Die Klärung der vielen verbleibenden Fragen, wie etwa dem Verbleib von Christa P.s Handy oder den mysteriösen Posts auf ihrem Facebook-Account Monate nach ihrem Tod, bleibt der Justiz überlassen. Der Fall wird als abgeschlossen betrachtet, sobald es ein rechtskräftiges Urteil gibt, und bis dahin bleibt die Trauer und der Unmut über die Umstände bestehen.

Eine tiefere Betrachtung zeigt abermals, wie tragisch und komplex die einzelnen Fäden in diesem Fall miteinander verwoben sind und welche emotionalen Wunden er in den betroffenen Familien hinterlässt.

Quelle/Referenz
tips.at

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