Ein arbeitsrechtlicher Skandal hat im Bezirk Linz-Land für Aufregung gesorgt: Ein Projektleiter wurde während seines Krankenstands gekündigt, und sein Arbeitgeber verweigerte die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung. Der Grund: Der Arbeitgeber hielt die Krankmeldung für nicht ausreichend, da sie angeblich kein voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit beinhaltete. Doch der behandelnde Arzt konnte nicht sagen, wann der Krankenstand enden würde, was laut Urteil nicht gegen die Rechtmäßigkeit der Krankschreibung sprach, wie ots.at berichtete.
Die Arbeiterkammer (AK) setzte sich für die Rechte des Arbeitnehmers ein und brachte den Fall vor Gericht. In beiden Instanzen wurde die Entgeltfortzahlung zugesprochen, und letztlich musste der Arbeitgeber 2.350 Euro nachzahlen. Dies zeigt deutlich, dass Arbeitnehmer bei Zahlungsverweigerungen schnell handeln sollten. Wie die AK-Präsident Andreas Stangl betonte: „Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich bei ausbleibenden Zahlungen rasch an die Arbeiterkammer zu wenden, um zu seinem Recht zu kommen.“ Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, die nicht nur den Lohn, sondern auch Überstunden und Zulagen umfasst. Dies wird in der Regel für eine Frist von bis zu 12 Wochen gewährt, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, wie die Arbeiterkammer erläutert.
Doch was müssen Betroffene beachten? Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die gesetzliche Regelung für die Entgeltfortzahlung komplex ist: Nach einer gewissen Frist verringert sich die Höhe der Zahlung, und der Anspruch auf Krankengeld der Gesundheitskasse springt ein, wenn das Entgelt nicht mehr gezahlt wird. Dies zeigt, wie wichtig es ist, sich während eines Krankenstands über die eigenen Rechte zu informieren und rechtzeitig aktiv zu werden, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung