WIEN. Am Mittwoch wurde Elisabeth Schwetz zur neuen Volksanwältin des Nationalrats ernannt. Sie tritt an die Stelle von Walter Rosenkranz, der ins Parlament zurückgewechselt ist. Schwetz bringt eine umfangreiche Erfahrung mit, da sie zuletzt als Bezirkshauptfrau des Bezirks Wels-Land tätig war. Ihr beruflicher Hintergrund könnte sich als vorteilhaft für die neuen Herausforderungen erweisen.
Die Entscheidung zur Ernennung von Schwetz wurde von der FPÖ vorgeschlagen, unterstützt von den Parteien ÖVP, SPÖ und den Grünen. Einzig die NEOS stimmten gegen diesen Vorschlag. Stephanie Krisper und Olga Voglauer äußerten ihre Bedenken hinsichtlich des Auswahlprozesses, insbesondere das Fehlen von Transparenz bei der Bestellung. Diese Kritik könnte auf ein wachsendes Bedürfnis nach klaren und nachvollziehbaren Verfahren in der politischen Entscheidungsfindung hinweisen.
Erfahrungen und Qualifikationen von Elisabeth Schwetz
Norbert Nemeth von der FPÖ gab an, dass Schwetz aufgrund ihrer Rolle als Obfrau des Sozialhilfeverbands Wels-Land besonders geeignet sei. In dieser Position zeigte sie sich nicht nur für die Führung von Altenheimen verantwortlich, sondern auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Diese Erfahrungen könnten ihr in ihrer neuen Funktion als Volksanwältin zugutekommen, da sie nun auch die Funktionsweise solcher Einrichtungen überprüfen kann. Darüber hinaus hat Schwetz bereits einen Führungskräftelehrgang in Oberösterreich sowie eine Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes erfolgreich abgeschlossen. Ihre Qualifikationen machen sie demnach zu einer starken Ergänzung für das Team der Volksanwaltschaft.
Mit Schwetz ist das Trio der Volksanwaltschaft wieder vollständig, da sie zusammen mit Gaby Schwarz (ÖVP) und Bernhard Achitz (SPÖ) arbeiten wird. Ihre Amtszeit, wie die ihrer Kollegen, endet im Juni 2025, was die Wichtigkeit ihrer Rolle in den kommenden Jahren unterstreicht.
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