Die drohende Insolvenz der Möbelhandelskette Kika/Leiner hat Tausende Kunden in Unsicherheit gestürzt. Schätzungen zufolge haben zwischen 10.000 und 20.000 Käufer Anzahlungen geleistet, bevor die Pleite bekannt wurde. Die „Salzburger Nachrichten“ berichten, dass etwa ein Drittel dieser Kunden den „kikaLeiner Schotter-Schutz“ in Anspruch genommen haben, was ihnen die Hoffnung auf eine Rückzahlung oder die Erfüllung ihrer Bestellungen gibt. Ihr Geld wurde auf einem externen Konto verwahrt, das nicht zum Unternehmen gehört, was für diese Gläubiger ein Aussonderungsrecht bedeutet. Insolvenzverwalter Volker Leitner wird entscheiden, wie mit diesen Ansprüchen umzugehen ist, jedoch bleibt unklar, ob er in bestehende Verträge eintreten wird, da er dazu einen möglichen Gewinn erwarten müsste, wie Christiane Denkmaier von der Arbeiterkammer Oberösterreich erklärt.
Zurück zur Bank?
Für viele Kunden, die mit Kredit- oder Debitkarte zahlten und daher keinen „Schotter-Schutz“ in Anspruch genommen haben, könnte eine Rückholung der Anzahlungen über das sogenannte „Chargeback“-Verfahren in Betracht kommen. Laut den „Oberösterreichischen Nachrichten“ können Käufer innerhalb von 120 Tagen ab dem geplanten Lieferdatum ihrer Bestellung bei ihrer Bank eine Umsatzreklamation einreichen. Diese Praxis schützt die Verbraucher bei unrechtmäßigen Abbuchungen und kann auch bei Insolvenzbedingten Rückzahlungen greifen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sorgt sich jedoch, dass nicht alle Banken ihren Kunden gleich gut bei diesem Verfahren helfen. Eine Entscheidung über die Genehmigung des „Chargebacks“ liegt nicht bei der Bank, sondern beim Kreditkartenanbieter, was die Situation für viele Kunden zusätzlich kompliziert.
Die Mitarbeiter von Kika/Leiner müssen unterdessen nicht ganz ohne Gehalt dastehen. Der staatliche Insolvenzentgeltfonds (IEF) wird die ausstehenden Gehälter innerhalb von sieben Tagen auszahlen, was zumindest einen Teil der Sorgen für die Belegschaft lindert. Dennoch bleibt die gesamte Situation angespannt, da viele Kunden auf ihre Zahlungen oder Waren warten und ungewiss ist, wie hoch die Rückzahlungsquote im Insolvenzverfahren sein wird. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter endet am 10. Jänner 2025, was zusätzlich Druck auf die betroffenen Verbraucher ausübt.
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