In einem aufsehenerregenden Fall von Betrug am Traunsee steht eine Immobilienmaklerin im Zentrum der Ermittlungen. Laut der Staatsanwaltschaft soll sie gemeinsam mit ihrem Ehemann einer älteren Frau eine Pension in Gmunden abgeluchst haben, die einen Gesamtwert von mehr als 1,6 Millionen Euro hatte. Für den Kauf wurden lediglich 750.000 Euro gezahlt. Dies ergibt einen mutmaßlichen Schaden von etwa 900.000 Euro, während das derzeitige Angebot für die Villa bei ungefähr drei Millionen Euro liegt.
Die Ermittlungen, die während der Sommerpause intensiviert wurden, brachten neue Entwicklungen ans Licht. Ein Sprecher der Welser Staatsanwaltschaft bestätigte, dass das Verfahren ausgeweitet wurde. Der Verdacht, dass der Ehemann der Maklerin aktiv am „Verkauf“ beteiligt war, hat sich erhärtet, weshalb nun auch gegen ihn ermittelt wird. Es wird vermutet, dass er einen Teil der Provision für den Verkauf erhalten hat, die ursprünglich an das Immobilienunternehmen gehen sollte.
Freiwillige Nachschau und sichergestellte Unterlagen
Im Rahmen der Ermittlungen wandte sich die Staatsanwaltschaft an eine regionale Bank, bei der relevante Unterlagen für den Fall vermutet wurden. Nach Gesprächen mit der Bank und der Angeklagten willigten beide in eine sogenannte „freiwillige Nachschau“ ein, was bedeutete, dass die Ermittlungsteams die Bankunterlagen einsehen durften, ohne dass eine Hausdurchsuchung angeordnet werden musste.
Die Ermittler fanden zahlreiche Dokumente, die für den Fall von Bedeutung sind. Diese Unterlagen werden voraussichtlich während der bevorstehenden Verhandlung am Donnerstag im Detail überprüft. Die durchgeführten Ermittlungen könnten nicht nur die Maklerin, sondern auch ihren Ehemann sowie die Käufer belasten, die Honorarnoten akzeptierten, die möglicherweise nicht den tatsächlichen Bedingungen entsprachen.
Zusätzlich zur Betrugsanklage kommen nun vorläufig auch Vorwürfe der Beitragstäterschaft gegen die Beteiligten auf, die vor Gericht gestellt werden könnten. In Anbetracht der aktuellen Kaufpreise wird erwartet, dass auch die Schadenssumme in der Anklage möglicherweise erhöht wird, jedoch gibt es dafür bislang keine offizielle Bestätigung, die erst mit Beginn des Prozesses erfolgen könnte.
Relevante Baurechtsangelegenheiten
Die Verhandlung findet am Donnerstag um 9 Uhr statt und könnte weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten haben.