Gmunden

Oberösterreichisches Gericht bestätigt Gmundens Geschwindigkeitsregelung

Gericht in Gmunden weist Geschwindigkeitsbeschwerde ab – ein Autofahrer muss für seine flotte Fahrt bei 40 km/h tief in die Tasche greifen!

Das Oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat am 27. August eine Beschwerde gegen eine Geschwindigkeitsübertretungs-Strafe zurückgewiesen, die in der Stadt Gmunden verhängt wurde. Im Jahr 2022 beschloss der Gemeinderat von Gmunden, eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h im gesamten Ortsgebiet einzuführen, mit Ausnahme der Landesstraßen. Der Beschwerdeführer, ein Fahrzeuglenker, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden für das Überschreiten dieser Geschwindigkeitsbegrenzung bestraft.

Der Fahrer legte Berufung gegen das Straferkenntnis ein und behauptete, die Verordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden. Diese Argumentation führte zu einem Zwischenverfahren, bei dem der Verfassungsgerichtshof die Verordnung einsehen und als gesetzmäßig bewerten musste. Am 10. Juni 2024 entschied dieser Gerichtshof, dass die Beschwerde unbegründet war.

Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen

Im Rahmen des weiteren Verfahrens stellte das Landesverwaltungsgericht fest, dass die Geschwindigkeitsübertretung selbst nicht angefochten wurde. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Verordnung bereits als rechtmäßig beurteilt, was bedeutete, dass aus rechtlicher Sicht keine Gründe vorlagen, die den Argumenten des Beschwerdeführers stattgeben konnten.

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Das Gericht ließ dabei auch klar festhalten, dass die Frage der Vorwerfbarkeit einer Übertretung allein für den jeweiligen Tatort, in diesem Fall die Scharnsteinerstraße an der Kreuzung mit dem Fichtenweg, zu bewerten sei. Trotz der ursprünglichen Einwände des Fahrzeuglenkers konnte keine rechtliche Grundlage gefunden werden, um die Strafe aufzuheben.

Relevanz der Entscheidung für die Verkehrssicherheit

Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Licht auf die Bedeutung von Geschwindigkeitsregelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in städtischen Gebieten. Die 40 km/h-Regelung in Gmunden ist nicht nur ein Versuch, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sondern soll auch ein Beispiel für andere Gemeinden darstellen. Die rechtliche Bestätigung der Regelung könnte die Akzeptanz solcher Maßnahmen in weiteren Städten fördern und dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken.

In Summe zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, dass gesetzliche Regelungen auch rechtlich geprüft werden, um ihrer Legitimität und Durchsetzbarkeit sicherzustellen. Die Abweisung der Beschwerde durch das Landesverwaltungsgericht stärkt die Position der Kommunen in ihrem Bestreben, die Straßenverkehrsordnung zum Schutz der Bürger zu regulieren.

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Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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