Die EU plant bedeutende Änderungen in der Bauordnung, um den Einsatz von Solarenergie in den Mitgliedstaaten zu fördern. Dies betrifft insbesondere die sogenannte „EPBD“ — eine Richtlinie, die darauf abzielt, dem Klimaschutz durch die Förderung erneuerbarer Energien näherzukommen. Die Umsetzung dieser Vorschrift wird in Österreich an die nationale Bauordnung angepasst, wobei Aspekte wie Solarthermie und Photovoltaik von großer Relevanz sind.
Der österreichische Verband Austria Solar hebt hervor, dass alle Arten von Solartechnologien berücksichtigt werden müssen. Neben Photovoltaikanlagen werden auch PVT-Hybridkollektoren und Solarthermie als wichtige Technologien angesehen. Eine bereits bestehende Regelung in der Steiermark könnte als Vorbild für die nationale Umsetzung dienen.
Vorgaben für Neubauten
Gemäß den aktuellen Vorgaben im steirischen Baugesetz, genauer § 80b, müssen bei Neubauten ab einer bestimmten Größe von 250 m² Bruttogeschossfläche solare Energiesysteme installiert werden. Dies bedeutet konkret, dass für jede Fläche von 100 m² entsprechende Photovoltaikanlagen mit einer Mindestfläche von 6 m² oder Solarthermieanlagen mit 2 m² errichtet werden müssen. Diese Regelung ermöglicht es Bauherren, aus verschiedenen Technologien zu wählen, allerdings variieren die Anforderungen je nach Ertrag der gewählten Technologie.
Diese Änderungen sind nicht nur für Neubauten vorgesehen. Die künftige Anpassung der Bauordnung wird auch Rückschlüsse auf bestehende Gebäude zulassen, um den Einsatz erneuerbarer Energien umfassend zu fördern. Diese Entwicklungen sind entscheidend, um die Klimaziele der EU zu erreichen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu beschleunigen. Mehr Details sind in einem ausführlichen Bericht auf tga.at zu finden.